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Vorlage - VO/3319/25-1  

 
 
Betreff: Zustimmung zur einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-13
  Bezüglich:
VO/3319/25
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.03.2025 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
27.03.2025 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Ursprungsvorlage wurde am 22.01.2025 im Hauptausschuss mit einem überplanmäßigen Mittelbedarf von 217 T€ beraten und an die Stadtwerke zurückverwiesen.

Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 19.12.2024 wurde die Spitzabrechnung je gewartetem Lichtpunkt umgestellt auf eine jährlich Pauschale von 86,33 € Netto. Dieser Betrag ergab sich aus der Inflationsfortschreibung der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2007, welche bis 2015 galt. Die Verwaltungsvereinbarung enthält eine aufschiebende Bedingung, so dass diese nur mit Zustimmung der politischen Gremien wirksam werden kann (siehe Anlage).

 

Zwischenzeitlich haben die Stadtwerke eine Erfolgsübersicht für die Straßenbeleuchtung erstellt, die im Hauptausschuss vorgestellt wird. Daraus ergibt sich nunmehr ein Pauschalsatz für die Instandhaltung die Straßenbeleuchtung in Höhe von 64,00 € nettohrlich je Lichtpunkt. Bei rund 2.500 Lichtpunkten beträgt die Pauschale 160.000 € netto. Hinzu kommt die jährliche Standfestigkeitsprüfung ausgewählter Straßenzüge. Diese wird mit 14.583 € netto jährlich berechnet. Insgesamt ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 207.800 € brutto zu rechnen. Der Haushaltsansatz für 2025 beträgt 40.000 €; die überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf 167.800 € brutto.

 

In den vergangenen 3 Jahren wurde folgender Aufwand nach monatlicher Abrechnung r die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung gebucht:

 

2022  162.251,49 €

2023  105.078,14 €

2024    51.889,45 €

 

Investitionen (z.B. im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen) werden weiterhin gesondert im Investitionsplan dargestellt. 


Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 167.800 € wird zugestimmt. Die Mittel sind in den 1. Nachtragshaushaltsplan einzustellen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtaufwand: 207.800

  

bzw. Gesamtauszahlungen: 207.800 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Verwaltungsvereinbarung zur Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verwaltungsvereinbarung Straßenbeleuchtung 2025 final (3153 KB)      
Stammbaum:
VO/3319/25   Zustimmung zur einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Straßenbeleuchtung   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/3319/25-1   Zustimmung zur einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Straßenbeleuchtung   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich