Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Ursprungsvorlage wurde am 22.01.2025 im Hauptausschuss mit einem überplanmäßigen Mittelbedarf von 217 T€ beraten und an die Stadtwerke zurückverwiesen. Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 19.12.2024 wurde die Spitzabrechnung je gewartetem Lichtpunkt umgestellt auf eine jährlich Pauschale von 86,33 € Netto. Dieser Betrag ergab sich aus der Inflationsfortschreibung der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2007, welche bis 2015 galt. Die Verwaltungsvereinbarung enthält eine aufschiebende Bedingung, so dass diese nur mit Zustimmung der politischen Gremien wirksam werden kann (siehe Anlage).
Zwischenzeitlich haben die Stadtwerke eine Erfolgsübersicht für die Straßenbeleuchtung erstellt, die im Hauptausschuss vorgestellt wird. Daraus ergibt sich nunmehr ein Pauschalsatz für die Instandhaltung die Straßenbeleuchtung in Höhe von 64,00 € netto jährlich je Lichtpunkt. Bei rund 2.500 Lichtpunkten beträgt die Pauschale 160.000 € netto. Hinzu kommt die jährliche Standfestigkeitsprüfung ausgewählter Straßenzüge. Diese wird mit 14.583 € netto jährlich berechnet. Insgesamt ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 207.800 € brutto zu rechnen. Der Haushaltsansatz für 2025 beträgt 40.000 €; die überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf 167.800 € brutto.
In den vergangenen 3 Jahren wurde folgender Aufwand nach monatlicher Abrechnung für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung gebucht:
2022 162.251,49 € 2023 105.078,14 € 2024 51.889,45 €
Investitionen (z.B. im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen) werden weiterhin gesondert im Investitionsplan dargestellt. Beschlussvorschlag:Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 167.800 € wird zugestimmt. Die Mittel sind in den 1. Nachtragshaushaltsplan einzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Verwaltungsvereinbarung zur Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung
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