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Vorlage - VO/3301/24-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/3301/24
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die finale Fassung der Haushaltssatzung 2025 schließt im Ergebnisplan mit einem Überschuss von 196.000 €. Auch die Finanzplanungsjahre 2026 2028 schließen mit einem positiven Ergebnis ab.

Die wesentlichen Informationen zu den finanziellen Entwicklungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplan entnommen werden.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

50.342.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

50.146.900  EUR

 

einem Jahresüberschuss von

196.000  EUR

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

49.045.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

46.454.500  EUR

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

 

24.128.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

27.143.700  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

21.355.000  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

18.550.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

277,19  Stellen

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

476 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung 2025 mit Bestandteilen und Anlagen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2025 (14052 KB)      
Stammbaum:
VO/3301/24   Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neustadt in Holstein   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/3301/24-1   Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neustadt in Holstein   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich