Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die im Beschlussvorschlag genannten Zahlen für den Haushalt 2025 sind als vorläufig zu betrachten, sie spiegeln den Planungsstand 07.11.2024. Die vorgegebenen Eckwerte werden im 1. Entwurf um rd. 1,3 Mio.€ überschritten. Die vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 12.11.2024 beschlossenen Veränderungen erhalten Sie als Tischvorlage. Die Erstberatung des Teilhaushaltes 1 sowie die finale Vorberatung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss dürfte zu weiteren Veränderungen führen. Die finale Satzung/Haushaltsplanung wird zur Stadtverordnetenversammlung in einer Bezugsvorlage erstellt. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf Haushaltssatzung 2025 und Teilpläne
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