Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die finale Fassung der Haushaltssatzung 2025 schließt im Ergebnisplan mit einem Überschuss von 196.000 €. Auch die Finanzplanungsjahre 2026 – 2028 schließen mit einem positiven Ergebnis ab. Die wesentlichen Informationen zu den finanziellen Entwicklungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplan entnommen werden. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Haushaltssatzung 2025 mit Bestandteilen und Anlagen
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