Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes „Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin und zur Aufhebung der Betriebssatzung „Betriebssatzung für den Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin der Stadt Neustadt in Holstein
Mit Vorlage 3166/24 hat die Stadtverordnetenversammlung die Auflösung des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin zum 31.12.2024 beschlossen. Aus formalen Gründen ist die Auflösung des Eigenbetriebs und die Aufhebung der Betriebssatzung für den Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin in Form einer Satzung (siehe Anlage) zu beschließen. Der Entwurf der Satzung wurde an die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zur rechtlichen Bewertung übergeben und von dieser freigegeben.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein
Einige Formulierungen der Hauptsatzung nahmen Bezug auf den Eigenbetrieb Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin. Diese wurden in den §§ 8, 9 und 11 angepasst. In § 9 Absatz 5 wurde eine Richtigstellung vorgenommen. Aus Buchstabe e) wurde Buchstabe d). Hierbei handelte es sich um einen Übertragungsfehler. Weitere Satzungen müssen nicht geändert werden, da in Ihnen lediglich auf den Tourismus- Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin Bezug genommen wird und nicht auf den Eigenbetrieb. Es wird künftig weiter eine Organisationseinheit Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin geben, so dass eine Anpassung nicht notwendig ist. Die 1. Änderungssatzung (siehe Anlage) soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Änderung der Verwaltungsgliederung Abteilung 14 Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken- Rettin
Aus Gründen der Synergie wurde sich darauf verständigt, dass das Buchungsgeschäft des Tourismus-Service künftig in der Finanzabteilung des Amtes 1 abgearbeitet werden soll. Damit stehen Vertretungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Weiterhin soll das Vertragswesen (Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträge) in der Liegenschaftsabteilung des Amtes 1 bearbeitet werden. Es werden künftig Doppelstrukturen vermieden.
Die weiteren Kolleginnen und Kollegen des Tourismus Service bleiben am „Ort der Leistung“ in Pelzerhaken beheimatet. Aus organisatorischen Gründen erscheint eine Zuordnung ebenfalls zum Amt 1 sinnvoll. Es wird eine Abteilung 14 im Verwaltungsgliederungsplan (siehe Anlage) aufgenommen.
Aus dem beigefügten Haushaltsstrukturkonzept sind die Anforderungen des Haushaltsrechts, des Abgabenrechts und der städtischen Organisationsstruktur und die daraufhin erfolgte Zuordnung ersichtlich. Beschlussvorschlag:1. Die Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes „Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin und zur Aufhebung der Betriebssatzung „Betriebssatzung für den Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. 2. Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. 3. Der Änderung der Verwaltungsgliederung Abteilung 14 Tourismus Service Neustadt Pelzerhaken Rettin zum 01.01.2025 wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Auflösungssatzung der Betriebssatzung Änderungssatzung zur Hauptsatzung Verwaltungsgliederungsplan ab 01.01.2025 Haushaltsstrukturkonzept
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