Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3166/24  

 
 
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebs Tourismus Service Neustadt Pelzerhaken Rettin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Vorberatung
13.02.2024 
Sitzung des Tourismusausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.02.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   
Ortsbeirat Rettin Zur Kenntnis
14.03.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Rettin      
Ortsbeirat Pelzerhaken Zur Kenntnis
29.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Pelzerhaken      

Sachverhalt:

Die Tourismus Agentur Lübecker Bucht (TALB) wurde zum 01.01.2013 gegründet und mit der Wahrnehmung aller örtlichen integrationsrelevanten Aufgaben (Marketing, Vertrieb, Gästeinformation, Veranstaltungswesen, Leistungsanbieterwesen, ggf. weitere) der Trägerkommunen betraut. Weiter wurden die örtlichen Tourismus-Informationen an die TALB übertragen.

 

Im Tourismus-Service Neustadt Pelzerhaken Rettin verblieb der Betrieb, die Bewirtschaftung, die Pflege und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur sowie die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben und Beiträgen. Zeitgleich wurde dort auch das Stadtmarketing angesiedelt. Das Stadtmarketing (inkl. das zwischenzeitlich eingeführte Nachhaltigkeitsmanagement) wurde zum 01.01.2023 als Stabsstelle in den städtischen Haushalt übernommen.

 

Das Abgabewesen (Fremdenverkehrsabgabe und Saison-Tourismusbeitrag) wurde aus organisatorischen Gründen (Synergie) nach einem Personalwechsel dem Sachgebiet Steuern zugeordnet. Lediglich die Ausgabe der Ostsee Card und die Abrechnung der nicht durch Bescheid erhobenen Tourismusbeiträge (bei Übernachtungsgästen über die Vermieter und die Tagestourismusbeiträge über Automaten) sind beim Tourismus Service Neustadt Pelzerhaken Rettin verblieben.

 

Verschiedene, zwischenzeitlich eingetretene Umstände sollten Anlass zum Überdenken der Führung des Tourismusbetriebes als Eigenbetrieb nach EigVO SH geben:

 

  • Der Haushaltskonsolidierungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 05. September 2023 führt folgendes unter Punkt 3.38 aus: Prüfung einer Wiedereingliederung von Einrichtungen, die nach den Vorschriften der Eigenbetriebsordnung geführt werden. Für die Begründung wird auf den Punkt 3.37 verwiesen dort werden folgende wesentliche Gründe (für den Verzicht auf Ausgliederungen) genannt:

 

  1. durch die Einführung der Doppik haben die Kernhaushalte und die ausgegliederten Betriebe den gleichen Buchführungsstil; (die Beschaffung einer gesonderten Buchhaltungssoftware inkl. der jährlichen Wartungskosten entfällt weitere Kosten für proDOPPIK entstehen nicht)
  2. zusätzliche Kosten für die Erstellung des Wirtschaftsplans;
  3. zusätzliche Kosten für die Erstellung und die Prüfung eines gesonderten Jahresabschlusses;
  4. im weiteren Verlauf (ab 2026) Mehraufwand für die Erstellung eines Gesamtabschlusses
  5. zusätzliche Kosten für Steuerberatung
  6. Wegfall der Eintragung im Handelsregister (Notarkosten und Gebühren für Änderungseintragungen)

 

  • Wegfall der Unternehmereigenschaft für den Bereich der touristischen Infrastruktur (Anlagen des Tourismus, wie Promenaden, Brücken etc. und deren Unterhaltung und Bewirtschaftung, touristische Veranstaltungen) rückwirkend bis auf das Jahr 2018 und damit Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung. Bisher hatte der Tourismus-Service regelmäßig finanzielle Vorteile aus der Umsatzsteuerpflicht, da der Tourismusbeitrag mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7% belegt war, die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge hauptsächlich aus Eingangsrechnungen zu 19 % stammten. Dies führte i.d.R. zu einem Vorsteuerüberschuss und somit zu einer Erstattung der Umsatzsteuer.

 

  • Mit der Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2025 und der daraus resultierenden Umsatzsteuerpflicht der Stadt Neustadt in Holstein würde die Abwicklung der verbleibenden umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte (Verpachtung touristischer Einrichtungen und Betrieb des Minigolfplatzes) des Tourismus-Service im städtischen Haushalt vereinfacht.

 

  • Mit dem geplanten Aufbau eines städtischen Gebäudemanagements (Punkt 3.23 des Haushaltskonsolidierungserlasses) könnten sich durch die Überführung der Gebäude und Liegenschaften des Tourismus-Service in den städtischen Haushalt weitere Synergieeffekte ergeben.

 

Die Rückführung des Eigenbetriebs in den städtischen Haushalt ist eine komplexe Herausforderung, welche fachübergreifende Lösungen erfordert. Beispielhaft wären dies:

- Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. Drittmittelförderungen

- Steuerrechtliche Auswirkungen

 

Der Eigenbetrieb Tourismus Service Neustadt Pelzerhaken Rettin wird zum 31.12.2024 aufgelöst. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rückführung der eigenbetrieblichen Aufgaben, des Vermögens und der Schulden sowie des Personals in den städtischen Haushalt zum 1.1.2025 vorzubereiten und umzusetzen. Hierbei sind organisatorische und arbeitsrechtliche Fragestellungen, Auswirkungen auf städtische Satzungen, Ortsrecht und Gremienaufgaben, Technische Lösungen zur Datenübernahme und DV-Verfahrensanbindungen zu bearbeiten und einer Lösung zuzuführen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Rückführung des Eigenbetriebes im Rahmen eines organisationsübergreifenden Projektes zu planen und umzusetzen. Die notwendigen Fachkenntnisse und Kapazitätennnen weitestgehend aus dem bestehenden Personalbestand bereitgestellt werden. Notwendig werdende rechtliche Beratung und Absicherung kann nach bisheriger Einschätzung über bestehende Haushaltsmittel gedeckt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Tourismus Service Neustadt Pelzerhaken Rettin wird zum 31.12.2024 aufgelöst. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rückführung der eigenbetrieblichen Aufgaben, des Vermögens und der Schulden sowie des Personals in den städtischen Haushalt zum 1.1.2025 vorzubereiten und umzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X  

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Projektplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Projektplan Rückführung TS (25 KB)