Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Wie bereits in den Fachausschüssen berichtet, haben wir einen erheblichen Wasserschaden im Unterschoss des Küstengymnasiums (Neubau) zu beklagen. Grund ist eine nicht fachgerecht eingedichtete Elektrokabeldurchführung durch die Kelleraußenwand in Verbindung mit einem nicht höhengerecht eingebautem sog. Kabelzugschacht in den Außenanlagen. Rechtliche Schritte gegen die möglichen Verursacher sind bereits eingeleitet. Da es sich um Niederschlagswasser handelt und es Verursacher für diesen Baumangel gibt, hat unsere Gebäudeversicherung die Regulierung dieses Schadens abgelehnt. Wir werden den Schadensersatz bei den Verursachern geltend machen und deren Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Unabhängig davon müssen wir für die bauliche Sanierung in Vorleistung treten. Dies musste und muss so schnell wie möglich passieren, zum einen um die Vergrößerung des Schadens durch Schimmelbildung abzuwenden, zum anderen damit die Schule das Kellergeschoss bald möglichst wieder nutzen kann. Deshalb waren die Eilentscheidungen erforderlich. Der Schadensgutachter unserer Gebäudeversicherung hatte die Schadenshöhe zunächst auf ca. 240.000 € geschätzt. Dazu kommen Voruntersuchungs-, Rechtsanwalts- und Planungskosten, sodass wir geschätzt von 270.000 - 500.000 € ausgingen. Darauf basierend hatte der Bürgermeister in einer ersten Eilentscheidung am 23.02.24 zunächst 270.000 € bewilligt mit der Option der Aufstockung. Der PUBA hatte dieser Eilentscheidung in seiner Sitzung am 21.3.24 mit der VO/ 3189/24 bereits vorberatend zugestimmt. Erste Sanierungsmaßnahmen wurden beauftragt. Nunmehr liegen die noch konkreteren Handlungsempfehlungen des Schadensgutachters sowie die Angebote der Schadenssanierungsfirma vor. Demnach werden insgesamt für die Trocknung, Räumung, Demontage und Sanierung von Trockenbauwänden, Estrich und Dämmschichten incl. der Gutachterkosten und Nebenkosten ca. 625.000 € benötigt. Der 1.Stadtrat hat mit Eilentscheidung vom 10.04.2024 dieser Erhöhung aus Dringlichkeitsgründen zugestimmt und einen weiteren Sanierungsauftrag unterzeichnet. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Genehmigung der Eilentscheidung gebeten.
Hinweis: Auf Grund der mittlerweile erhöhten Summe der Eilentscheidung, wird die im PUBA vorberatene und in der Beratungsfolge für die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgesehene VO/ 3189/24 abgeschlossen und die nicht mehr auf die TO der StV gesetzt. Sie wird durch diese VO/ 3189/24-1 ersetzt. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Eilentscheidungen des Bürgermeisters/1.Stadtrates vom 23.02.2024 und 10.04.2024 für die außerplanmäßige Ausgabe im Ergebnishaushalt/ Teilhaushalt 3/ Produktkonto 2170100.5211100 (Bauunterhaltung-Schadensbeseitigung) in Höhe von 625.000 € für die Sanierung des Wasserschadens im Neubau des Küstengymnasiums. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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