Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3032/23-1  

 
 
Betreff: Nachwahl zum Gemeindewahlausschuss für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters; Antrag der Fraktion DU
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Aktenzeichen:120-11.01.01-1/2023Bezüglich:
VO/3032/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Zur Ursprungsvorlage VO/3032/23 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.09.2023 nach Vorberatung im Hauptausschuss am 06.09.2023 sowohl den Wahlleiter als auch die acht Beisitzerinnen und Beisitzer nebst Stellvertretungen für den Wahlausschuss zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters 2024 gewählt.

 

Dabei wurde der von der Verwaltung vorgeschlagene Verteilungsschlüssel für die acht Wahlstellen der Beisitzerinnen und Beisitzer angenommen (CDU 2, BGN 2, B90/GRÜNE 2, SPD 1, FDP 1). Auf Vorschlag der Fraktion B'90/GRÜNE sind u.a. die Stadtverordneten Mirco Stein und Dr. Michael Böckenhauer in den Gemeindewahlausschuss gewählt worden. Frau Britta Hay vertritt Herrn Stein, Herr Karlheinz Haas vertritt Herrn Dr. Böckenhauer.

 

Mit anliegendem Schreiben vom 28.11.2023 benennt die zwischenzeitlich neu gebildete Fraktion Die Unabhängigen Herrn Willy Heckel als Stellvertreter für den Beisitzer Herrn Dr. Böckenhauer (Hinweis: Die weiteren dort aufgeführten Personalien werden bzw. wurden mit gesonderten Vorlagen aufgegriffen).

 

Die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren Stellvertretende werden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein aus dem Kreise der Wahlberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden (§ 12 (3) Gemeinde- und Kreiswahlgesetz). Eine Berücksichtigung von Fraktionen, die durch Erklärung einzelner Stadtverordneter nach einer Wahl gebildet wurden, ist mithin zwar nicht normiert, aber sie ist auch nicht ausgeschlossen.

 

Der Hauptausschuss wird insofern um Vorberatung gebeten, da von dem noch im September 2023 zugrunde gelegten Verteilungsschlüssel abgewichen werden würde.  


Beschlussvorschlag:

gem. Antrag der Fraktion DU:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt für den Wahlausschuss zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters Herrn Willy Heckel anstelle von Frau Britta Hay als Stellvertretung des Beisitzers Herrn Dr. Michael Böckenhauer.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Antrag u.a. auf Nachwahl im Gemeindewahlausschuss der Fraktion Die Unabhängigen vom 28.11.2023 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag u.a. auf Nachwahl im Gemeindewahlausschuss der Fraktion Die Unabhängigen vom 28.11.2023 (62 KB)      
Stammbaum:
VO/3032/23   Wahl einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters sowie von Beisitzerinnen und Beisitzern für den Wahlausschuss zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters 2024   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/3032/23-1   Nachwahl zum Gemeindewahlausschuss für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters; Antrag der Fraktion DU   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich