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Vorlage - VO/2994/23-1  

 
 
Betreff: Nachbenennung für den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Aktenzeichen:120-11.01.01-1/2023Bezüglich:
VO/2994/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit Beschluss zur Bezugsvorlage VO/2994/23 wurde nach Vorberatung am 24.05.2023 im Hauptausschuss im Rahmen der Vorbesprechung der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023 auf Vorschlag der BGN-Fraktion Frau Susanne Opitz als drittes Mitglied in den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB) entsandt. Frau Opitz hat ihre Ämter per 08.01.2024 niedergelegt und die Beendigung ihrer Fraktionszugehörigkeit erklärt.

 

Als Stellvertreterin von Frau Opitz wurde seinerzeit Frau Katrin Körting (B'90/GRÜNE) benannt.

Neben Bürgermeister Spieckermann als erstes Mitglied (Vertretung Herr Boy Hoff (CDU)) ist Frau Dr. Karolina Vöge (CDU) (Vertretung Frau Margit Giszas (SPD)) als zweites von drei Mitgliedern entsandt worden. Aufgrund der Zusammensetzung in der Wahlzeit 2018 - 2023 (zwei Männer, eine Frau) ist unter Beachtung des § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GStG) bei der Nachbennenung zu beachten, das erneut eine Frau berücksichtigt werden muss, die alternierend in die TALB zu entsenden ist.

 

__________________

Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gremien durch kommunale Gebietskörperschaften

Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt.

Der Wortlaut der Norm lautet: „Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommunen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.

§ 15 Abs. 1 Satz 2 GstG: Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.

 


Beschlussvorschlag:

r Frau Susanne Opitz als zwischenzeitlich ausgeschiedenes 3. Mitglied des Verwaltungsrats der Tourismusagentur Lübecker Bucht (TALB) wird Frau ____________________ benannt.

Die Vertretung des 3. Mitglieds erfolgt durch Frau Katrin Körting (B'90/GRÜNE).  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2994/23   Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB)   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2994/23-1   Nachbenennung für den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB)   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich