Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der Umgestaltung der Hafenwestseite und im Rahmen der Städtebauförderung sollen die Freiflächen an der Hafenwestseite neugestaltet werden. Diese Flächen werden bisher öffentlich und für den Hafenumschlag genutzt, befinden sich aber teilweise im Anlagevermögen der Stadtwerke Neustadt in Holstein. Die Widmung aller Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ist eine Voraussetzung der Fördergeldgeberin (Innenministerium) für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln und somit für die Durchführung der Maßnahme. Die in der Anlage markierten Flächen befinden sich im städtischem Eigentum sowie teilweise im Anlagevermögen der Stadtwerke Neustadt in Holstein. Die erforderliche Zustimmung der Stadtwerke zur Widmung liegt vor. Entsprechend der Verkehrsbedeutung sind diese Teilflächen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als sonstige Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe anliegende Widmungsverfügung). Ein temporärer Hafenumschlag wird weiterhin möglich sein. Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, die Flächen an der Hafenwestseite gemäß der anliegenden Widmungsverfügung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Lageplan Entwurf der Widmungsverfügung
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