Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:siehe Antrag der CDU-Fraktion in der Anlage
Hinweise der Verwaltung:
Die Satzungsregelung ist noch nicht von allen Anliegern in den verkehrsberuhigten Bereichen verinnerlicht worden, so dass der auf sie übertragene Winterdienst teilweise mangelhaft oder gar nicht durchgeführt wurde. Durch nochmalige Information in der Presse und Tätigwerden des Kommunalen Ordnungsdienstes ist es aber möglich, die Satzungsregelungen durchzusetzen.
Das Argument einiger Anlieger, sie würden kein privates Unternehmen finden, dass den Winterdienst durchführt, kann verwaltungsseitig nicht nachvollzogen werden, denn auch nach alter Regelung gab es die Pflicht, einen 1,50 m breiten Streifen zu räumen, entweder selbst oder durch ein privates Unternehmen.
Eine Rückänderung der Winterdienstpflicht auf die Stadt Neustadt in Holstein in (hauptsächlich) den verkehrsberuhigten Bereichen hätte folgende Konsequenzen:
- Sowohl der Fuhrpark als auch das Personal des Bauhofes müsste aufgestockt werden, da mit den vorhandenen Ressourcen der Aufwand nicht bewältigt werden kann. Die Kosten der dann ganzjährig vorhandenen Kapazitäten wären nur zu einem kleinen Teil über die Winterdienstgebühren umlagefähig.
- Eine Vielzahl von Steuerkonten müsste erneut geändert werden.
- Bei Rückänderung auf die alte Satzungsbestimmung würde sich der Arbeitsaufwand der überwiegenden Anlieger nur marginal verringern, da statt eine 1,60 m breite Fläche dann eine 1,50 m breite Gehbahn zu räumen und zu streuen wäre.
Kommunale Satzungen dienen dazu, klare örtliche Regelungen zu treffen, an die sich jeder zu halten hat und die in der Regel ein Tun oder Unterlassen beinhalten. Diese Regeln gelten für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein und kann Meinungen Einzelner nicht berücksichtigen. Um die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten, sollte mit wiederholten grundsätzlichen Änderungen von Rechtsnormen sensibel umgegangen werden.
Es gibt auch betroffene Anwohner, die die derzeitige Winterdienstregelung begrüßen, da der Mehraufwand gering sei, aber keine Gebühr gezahlt werden muss.
Die von der CDU-Fraktion beantragte Satzungsänderung wäre umfangreicher neu zu formulieren, als in den 3 Punkten des beigefügten Antrages dargestellt. Daher wird vor der Erstellung eines Satzungsentwurfes die Beschlussfassung über den Antrag abgewartet.
Eine etwaige Änderung wäre wegen der Umstellung der Steuerkonten und der Beschaffung von zusätzlichem Fuhrpark und Personal für den Bauhof frühestens zum 01.01.2025 umsetzbar. Beschlussvorschlag:siehe Antrag der CDU-Fraktion in der Anlage Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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