Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Entsprechend der bislang erfolgten Fortschreibungen der Grundsätze des Berichtswesens sind weiterhin ausschließlich redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Die bisherigen Inhalte der Ziffer 1 sind nun umgestellt und untergliedert in a) Berichte der Verwaltungsleitung / Verwaltung / Werkleitung und b) Berichte über die Umsetzung von Beschlüssen, um die Beschlussverfolgung der Ausschüsse deutlicher von den allgemeinen Berichten abzugrenzen.
Die Erstellung eines Beteiligungsberichts als Regelbericht für den Hauptausschuss ist abhängig von den jeweiligen Veröffentlichungen der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und Beteiligungen der Stadt Neustadt in Holstein. Eine halbjährliche Berichterstattung konnte daher noch nie erfolgen. Der Bericht wird zukünftig als Jahresbericht in den Regelberichten aufgeführt.
Die Berichte des Stadtmarketings und des Nachhaltigkeitsmanagements, bislang dem Tourismusausschuss vorgelegt, sind nun als Halbjahresberichte der Stabstellen dem Hauptausschuss zugeordnet.
Auf die Darstellung oder Kenntlichmachung der textlichen Anpassungen innerhalb einer Synopse wird aufgrund des sich einfach darstellenden Sachverhaltes verzichtet. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens wird wie vorgelegt beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Neufassungsentwurf Feb. 2023
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