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Vorlage - VO/2153/19  

 
 
Betreff: Evaluierung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-006-00-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas  2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   3 Bauamt
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   5 Tourismus-Service
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.03.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
16.05.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 23.02.2017 zur Vorlage VO/1604/16-1 die aktuellen Grundsätze des städtischen Berichtswesens beschlossen. Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester hat zuletzt am 16.01.2019 die ausstehende Evaluierung der Grundsätze angesprochen und den Austausch mit den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden angekündigt.

 

Auch verwaltungsseitig wurde die Evaluierung vorbereitet. In Anbetracht der zwischenzeitlich gewachsenen Abläufe und unterschiedlichen aber bewährten Handhabungen innerhalb der Ausschüsse werden vom Bürgermeister, abgesehen von der Neuaufnahme des Bauhofberichts als Regelbericht für den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, keine weiteren inhaltlichen Änderungen vorgeschlagen. Einige redaktionelle und textliche Überarbeitungen sind in anliegender Synopse aufgezeigt und in erster Linie der Neuordnung der Ausschüsse nach § 8 der Hauptsatzung geschuldet (Wegfall des Umwelt- und Verkehrsausschusses, Herauslösung des Kulturbereichs aus dem Tourismusausschuss). Empfohlen wird in Anlehnung an die Regelungen der Geschäftsordnung, dass sich nach der Konstituierung der Stadtverordnetenversammlung das neue Gremium erneut mit den Inhalten beschäftigt, also die Grundsätze mit der Verwaltung anpasst bzw. diese bestätigt.

 

Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung werden um weitere Beratung gebeten, sofern nicht dem beigefügten Entwurf der Neufassung gefolgt werden kann. 

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Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens wird wie vorgelegt beschlossen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

- Synopse zu den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens

- Entwurf der Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse zu den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens (179 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens (116 KB)      
Stammbaum:
VO/2153/19   Evaluierung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2153/19-1   Grundsätze des städtischen Berichtswesens; redaktionelle Aufbereitung   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2153/19-2   Grundsätze des städtischen Berichtswesens; redaktionelle Aufbereitung   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2153/19-3   Neufassung der Grundsätze des Berichtswesens   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich