Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 23.02.2017 zur Vorlage VO/1604/16-1 die aktuellen Grundsätze des städtischen Berichtswesens beschlossen. Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester hat zuletzt am 16.01.2019 die ausstehende Evaluierung der Grundsätze angesprochen und den Austausch mit den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden angekündigt.
Auch verwaltungsseitig wurde die Evaluierung vorbereitet. In Anbetracht der zwischenzeitlich gewachsenen Abläufe und unterschiedlichen aber bewährten Handhabungen innerhalb der Ausschüsse werden vom Bürgermeister, abgesehen von der Neuaufnahme des Bauhofberichts als Regelbericht für den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, keine weiteren inhaltlichen Änderungen vorgeschlagen. Einige redaktionelle und textliche Überarbeitungen sind in anliegender Synopse aufgezeigt und in erster Linie der Neuordnung der Ausschüsse nach § 8 der Hauptsatzung geschuldet (Wegfall des Umwelt- und Verkehrsausschusses, Herauslösung des Kulturbereichs aus dem Tourismusausschuss). Empfohlen wird in Anlehnung an die Regelungen der Geschäftsordnung, dass sich nach der Konstituierung der Stadtverordnetenversammlung das neue Gremium erneut mit den Inhalten beschäftigt, also die Grundsätze mit der Verwaltung anpasst bzw. diese bestätigt.
Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung werden um weitere Beratung gebeten, sofern nicht dem beigefügten Entwurf der Neufassung gefolgt werden kann. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens wird wie vorgelegt beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Synopse zu den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens - Entwurf der Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||