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Vorlage - VO/2923/22  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltsplanvorberatung) geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Der Haushalt 2023 ist geprägt von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Neben dem Jahresfehlbetrag im Ergebnisplan ergibt sich aus unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen des kommenden Jahres ein negativer Finanzmittelsaldo von 5.886.800 €. Der Konsolidierungsbedarf liegt somit bei rd. 6 Mio.€.

 

heres kann dem Vorbericht entnommen werden.

 

Sich bis zur Sitzung des Hauptausschusses ergebende Änderungen werden als Tischvorlage vorbereitet.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

39.273.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

43.979.700  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

4.705.800  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

37.722.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.012.100  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

18.741.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

21.338.700  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

14.969.600  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.725.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

253  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung 2023 nebst -plan 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2023 (Entwurf) (5323 KB)      
Stammbaum:
VO/2923/22   Haushaltssatzung 2023   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2923/22-1   Haushaltssatzung 2023   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich