Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Haushalt 2023 ist geprägt von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Neben dem Jahresfehlbetrag im Ergebnisplan ergibt sich aus unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen des kommenden Jahres ein negativer Finanzmittelsaldo von 5.886.800 €. Der Konsolidierungsbedarf liegt somit bei rd. 6 Mio.€.
Näheres kann dem Vorbericht entnommen werden.
Sich bis zur Sitzung des Hauptausschusses ergebende Änderungen werden als Tischvorlage vorbereitet. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2023 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. [1] Ohne interne Leistungsbeziehungen Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Haushaltssatzung 2023 nebst -plan
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