Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2891/22-1  

 
 
Betreff: Billigung Nachkalkulation 2021 und Vorkalkulation 2023 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerBezüglich:
VO/2891/22
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  122 Sachgebiet Steuern
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
15.12.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Frau Püschel, Fa. Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) die Nachkalkulation 2021 und die Vorkalkulation 2023 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze.

 

Basierend auf der Empfehlung des Steuerberaters sind der Wirtschaftsplan, sowie die Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe 2023 netto erstellt worden.

Eine erneute Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden, sowie den Beratungsunternehmen aus den Bereichen Steuerberatung und Kalkulation wird demnächst erfolgen, so dass neue Erkenntnisse zügig in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan, dem Jahresabschluss und der Nachkalkulation Berücksichtigung finden können.

 

Im Wirtschaftsplan 2023 wurden Anpassungen für folgende Positionen vorgenommen:

 

Position     Alt   Neu

Energie, Wasser, Abwasser   150.000  100.000

Leistungen Bauhof     350.000  325.000

Nahverkehr     51.000   30.000

Provisionen     25.000  0

Rechts- und Beratungskosten   50.000  40.000

Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt  431.720  412.220

 

Durch diese Einsparungen ergeben sich für 2023 entgegen der ursprünglichen Vorlage nachfolgende Abgabesätze:

 

Tourismusbeitrag:

Aus der Nachkalkulation 2021 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 67.582,97. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2023 berücksichtigt.

Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrags in der Nebensaison (01.01.-30.04. sowie 01.10.-31.12. e.J.) von 1,50 € auf 1,80 und in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,00. Der Jahrestourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen á 3,00 beträgt 84,00 €.

 

Tourismusabgabe:

Aus der Nachkalkulation 2021 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 6.967,09. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2023 berücksichtigt.

Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Abgabensatzes von 29,18 € auf 38,31 je Vorteilseinheit.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Übersicht Kalkulation

 

Steuerrechtliche Beurteilung von Kurbetrieben (nicht-öffentlich) 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Kalkulation (194 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bericht der Kubus (2854 KB)      
Stammbaum:
VO/2891/22   Billigung Nachkalkulation 2021 und Vorkalkulation 2023 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/2891/22-1   Billigung Nachkalkulation 2021 und Vorkalkulation 2023 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich