Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Frau Püschel, Fa. Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) die Nachkalkulation 2021 und die Vorkalkulation 2023 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze.
Basierend auf der Empfehlung des Steuerberaters sind der Wirtschaftsplan, sowie die Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe 2023 netto erstellt worden. Eine erneute Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden, sowie den Beratungsunternehmen aus den Bereichen Steuerberatung und Kalkulation wird demnächst erfolgen, so dass neue Erkenntnisse zügig in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan, dem Jahresabschluss und der Nachkalkulation Berücksichtigung finden können.
Tourismusbeitrag: Aus der Nachkalkulation 2021 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 67.588,39 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2023 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrags in der Nebensaison (01.01.-30.04. sowie 01.10.-31.12. e.J.) von 1,50 € auf 2,00 € und in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,20 €. Der Jahrestourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen á 3,20 € beträgt 89,60 €.
Tourismusabgabe: Aus der Nachkalkulation 2021 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 6.967,22 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2023 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Abgabensatzes von 29,18 € auf 37,37 € je Vorteilseinheit. Beschlussvorschlag:Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Übersicht Kalkulation TB_FVA 2021_23
Steuerrechtliche Beurteilung von Kurbetrieben (nicht-öffentlich)
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