Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Frau Püschel, Fa. Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) die Nachkalkulation 2021 und die Vorkalkulation 2023 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze.
Basierend auf der Empfehlung des Steuerberaters sind der Wirtschaftsplan, sowie die Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe 2023 netto erstellt worden. Eine erneute Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden, sowie den Beratungsunternehmen aus den Bereichen Steuerberatung und Kalkulation wird demnächst erfolgen, so dass neue Erkenntnisse zügig in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan, dem Jahresabschluss und der Nachkalkulation Berücksichtigung finden können.
Im Wirtschaftsplan 2023 wurden Anpassungen für folgende Positionen vorgenommen:
Position Alt Neu Energie, Wasser, Abwasser 150.000 € 100.000 € Leistungen Bauhof 350.000 € 325.000 € Nahverkehr 51.000 € 30.000 € Provisionen 25.000 € 0 € Rechts- und Beratungskosten 50.000 € 40.000 € Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt 431.720 € 412.220 €
Durch diese Einsparungen ergeben sich für 2023 entgegen der ursprünglichen Vorlage nachfolgende Abgabesätze:
Tourismusbeitrag: Aus der Nachkalkulation 2021 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 67.582,97 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2023 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrags in der Nebensaison (01.01.-30.04. sowie 01.10.-31.12. e.J.) von 1,50 € auf 1,80 € und in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,00 €. Der Jahrestourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen á 3,00 € beträgt 84,00 €.
Tourismusabgabe: Aus der Nachkalkulation 2021 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 6.967,09 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2023 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Abgabensatzes von 29,18 € auf 38,31 € je Vorteilseinheit. Beschlussvorschlag:Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Übersicht Kalkulation
Steuerrechtliche Beurteilung von Kurbetrieben (nicht-öffentlich)
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