Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2846/22  

 
 
Betreff: Umsetzung von Baumaßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs
hier: Vorstellung von vier Entwürfen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2706/21
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad   
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
25.08.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. nach Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes hat sich die Stadt Neustadt in Holstein um die Aufnahme in das Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes beworben. Vier bauliche Maßnahmen wurden in das Programm aufgenommen mit Gesamtkosten von rund 1. Mio. €, wovon 75 % durch Mittel des Bundes und Landes getragen werden. Die Maßnahmen wurden in das Programmjahr 2023 eingestellt d.h. die bauliche Umsetzung soll in 2023 erfolgen. Im nachfolgenden werden die vier Maßnahmen beschrieben, die sich alle aus dem Radverkehrskonzept der Stadt Neustadt in Holstein entwickeln:

Ertüchtigung der Hochtorstraße

Aufgrund der unebenen Oberflächenbeschaffenheit (Granitgroßpflaster siehe Abbildung 1) wird die Hochtorstraße durch den Radverkehr nicht genutzt, obwohl diese das wesentliche Verbindungsstück zwischen den Korridoren Nord und West ist. Bisher nutzt der Radverkehr die Fußwege. Hier gibt es regelmäßig Konflikte mit Gewerbetreibenden und dem Fußverkehr. Durch die Oberflächenertüchtigung soll der Radverkehr durch das Stadtzentrum attraktiv werden. Das Fahrradkonzept der Stadt Neustadt in Holstein sieht neben der Verbesserung der Befahrbarkeit der Oberflächen zudem die Einrichtung einer Fahrradstraße vor (siehe Abbildung 2). Dies soll ebenfalls mit der Maßnahme umgesetzt werden.

Abbildung 1: Ansicht Hochtorstraße in Richtung Westen

Abbildung 2: Maßnahmenübersicht Radroute Innenstadt (vgl. vgl. Radverkehrskonzept für die Stadt Neustadt in Holstein 2022 S. 19)

Das Stadtzentrum ist einerseits übergeordnetes Verkehrsziel in Neustadt und andererseits ein wesentliches Bindeglied im Radverkehrsnetz, das ein Durchfahren z.B. zum Erreichen des Bahnhofes erforderlich macht. Dies gilt aufgrund der Lage der Neustädter Bucht und der Brücke über die Bucht ganz besonders in West-Ost-Ausrichtung. Der Radverkehr durch die Altstadt wird weitestgehend durch den hohen Raumwiderstand (z.B. keine gewidmeten Fahrradwege, Verbote für Radverkehr, schlechte und unebene Oberflächen) gemieden, obwohl die Verbindung durch die Altstadt in vielen Fällen den kürzesten Weg darstellt.

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr ist das geplante Vorhaben ein wesentlicher Baustein. Aufgrund der schmalen Altstadtgassen wäre die Errichtung eines einzelnen Fahrstreifens für den Radverkehr nicht sicher und würde keine hohe Akzeptanz erzeugen. Daher wird der Oberflächenaustausch und die Einrichtung einer Fahrradstraße für notwendig und verhältnismäßig befunden, um den Radverkehr zu rdern.

Fahrbahnverengungen am Rackersberg

Die Straßen „Bei der Friedenseiche“ und „Rackersberg“ sind ein wesentlicher Bestandteil der Radroute Süd (siehe Abbildung 3). Bereits Anfang dieses Jahres wurde als erste Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden von 50 km/h auf 30 km/h reduziert.

Mit der Maßnahme sollen über eine Strecke von rund 600 m acht Verkehrsinseln (Fahrbahneinengungen) errichtet werden. Die Verkehrsinseln werden einen Begenungsverkehr für den PKW-Verkehr verhindern und diesen somit abbremsen. Die Inseln sollen so errichtet werden, dass diese mit einem Fahrrad oder Lastenrad hinterfahren werden können.

Abbildung 3: Radroute Süd (vgl. Radverkehrskonzept für die Stadt Neustadt in Holstein 2022 S. 24)

Trotz der bereits erfolgten Geschwindkeitsreduzierung wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Straßen Bei der Friedenseiche“ und „Rackersberg“ immer wieder überschritten. Der Streckenabschnitt ist ebenfalls eine beliebte PKW-Route in Richtung Nord-Süd, da hier zwei Ampeln auf der Hauptverkehrsstraße umfahren werden können. Der bauliche Eindruck der Straße vermittelt gegenwärtig nicht den Eindruck, dass hier nur 30 km/h gefahren werden darf (trotz Beschilderung und Piktogrammen). Die Verkehrsinseln sind daher ein kostengünstiges und effizientes bauliches Mittel, die Geschwindkeit zu reduzieren und somit mehr Sichherheit auf der Radroute zu ermöglichen. Die Tatsache, dass der Radverkehr hier bevorzugt wird, schafft zudem einen Anreiz zur Nutzung des Rades.

Aufpflasterung Kreuzung Kreienredder/Rackersberg

Der Knotenpunkt am Rackersberg/Kreienredder ist Bestandteil der Radroute Süd (siehe Abbildung 3). Durch die geplante Aufpflasterung soll der PKW-Verkehr entschleunigt werden und achtsamer die Kreuzungssituation befahren. Dies führt zu einer erhöhten Sicherheit des Radverkehrs. Zudem wird die Ein- und Ausfahrt in den Knotenpunkt übersichtlicher.

Die baulichen Maßnahmen betreffen ausschließlich den Knotenpunkt selbst. Durch die Aufpflasterung ist eine erhöhte Sicherheit für den Radverkehr und somit auch eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu erwarten. Aufpflasterungen haben sich zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur Verbesserung der Achtsamkeit im Straßenverkehr bewährt. Daher wird diese in Art und Umfang als angemessen abgewogen.

Umgestaltung Rosengarten

Um die Verbindungsqualität und die Sicherheit des Radverkehrs von der Innenstadt zum Zent-ralkorridor zu verbessern, soll in der Straße Rosengarten abschnittsweise eine Aufpflasterung entstehen. Die Geschwindigkeit soll auf 30 km/h reduziert werden, sodass der Radverkehr sicher in die Kirchhofsallee gelangen kann bzw. in Richtung Innenstadt sicher in die Hochtorstra-ße. Der Knotenpunkt ist ein wesentlicher Schnittpunkt zwischen dem Zentralkorridor und der Innenstadtroute (siehe Abbildung 4). Die verkehrssichere und radverkehrfreundliche Ausgestaltung dieses Knotenpunktes hat daher einen hohen Stellenwert für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes. Der Radverkehr wird gemäß den Maßnahmeempfehlungen des Radverkehrskonzeptes auf der Straße geführt. Dazu wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Zudem wird der gesamte Abschnitt aufgepflastert. Dies erhöht die Sicherheit, da sich der PKW-Verkehr besonders achtsam verhalten muss und es verbessert die Befahrbarkeit. Als dritte Empfehlung soll ein ausgepflasterter Mittelstreifen umgesetzt werden, der die Fahrbahn optisch verengt und den PKW-Verkehr zusätzlich entschleunigt.

Abbildung 4: Knotenpunkt Rosengarten als Schnittpunkt der beiden Radkorridore

Der Knotenpunkt ist gestreckt, daher ist ein höherer baulicher Aufwand zur verkehrssicheren Gestaltung notwendig. Es werden über diesen Punkt zwei wichtige Radrouten bzw. Korridore sowie eine Ergänzungsroute miteinander verknüpft. Radverkehrstechnisch hat der Knotenpunkt daher einen sehr hohen Mehrwert. Gemäß den Maßnahmeempfehlungen des Radverkehrskonzeptes ergibt sich mit dem Umbau eine deutliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr. Die Befahrbarkeit wird verbessert, der Knotenpunkt baulich und durch Ausschilderung entschleunigt und die Einsehbarkeit verbessert. Eine kleinere Maßnahme, bei der nur eine Mündung aufgepflastert werden würde, würde diese Ziele teilweise verfehlen. Art und Umfang der Maßnahme sind daher erforderlich, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern.

Alle vier Maßnahmen sollen 2023gig umgesetzt werden. Damit die erforderlichen Planungsleistungen für die Ausführungsplanung und Vergabe noch in diesem Jahr erbracht werden können (Kosten ca. 100.000 € - förderfähig), muss der Sperrvermerk im Haushaltsplan für 2022 aufgehoben werden. Die verbleibenden Mittel können über den Nachtragshaushalt wieder zurückgeführt oder als Eigenanteile in den Haushalt für 2023 übernommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

1. Den Entwürfen wird zugestimmt.

2. Der Sperrvermerk vom 28.10.2021 wird aufgehoben.

3. Der Bürgermeister wird beaufragt, die vier Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs baulich umzusetzen.   


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 1.044.100,00 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget: 500.000 € (54101022)

 

 nein: X

Deckungsvorschlag: Haushalt 2023

Bemerkungen:

1.044.100,00 € Gesamtkosten, davon 784.000,00 €rdermittel vom Bundesprogramm Stadt + Land (rund 260.000 € städtischer Eigenanteil)

 


Anlage/n:

- Entwurf Ertüchtigung der Hochtorstraße (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt)

- Entwurf Fahrbahnverengungen am Rackersberg (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt)

- Entwurf Aufpflasterung Kreuzung Kreienredder/Rackersberg (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt)

- Entwurf Umgestaltung Rosengarten (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Ertüchtigung der Hochtorstraße (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt) (2785 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Fahrbahnverengungen am Rackersberg (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt) (3305 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Entwurf Aufpflasterung Kreuzung Kreienredder/Rackersberg (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt) (3268 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entwurf Umgestaltung Rosengarten (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt) (3284 KB)      
Stammbaum:
VO/2603/21   Aufstellung eine Fahrradkonzeptes hier: Vorstellung des Entwurfs   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2706/21   Aufstellung eine Fahrradkonzeptes hier: Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2846/22   Umsetzung von Baumaßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs hier: Vorstellung von vier Entwürfen   3 Bauamt   Vorlage öffentlich