Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das Fahrradkonzept wurde am 23.03.2021 auf der gemeinsamen Ausschusssitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Tourismusausschusses durch das Büro ARGUS aus Hamburg vorgestellt. Im Anschluss daran haben die Fraktionen Anregungen und Änderungsvorschläge erarbeitet und der Verwaltung zukommen lassen. Zu den eingegangenen Anregungen und Änderungsvorschlägen wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der gemeinsamen Sitzung vorgestellt wird. Nach Beschluss des Konzeptes soll dieses als grundlegende Entwicklungsstrategie sukzessive baulich umgesetzt werden. Da das Fahrradkonzept überwiegend die Struktur des zukünftigen Radverkehrsnetzes aufzeigt sowie Maßnahmenempfehlungen nennt, sind weitere Planungen und Klein- bzw. Einzelmaßnahmen aus dem Konzept zu entwickeln. Das Radverkehrskonzept kann daher auch als Rahmenkonzept betrachtet werden. Zur Umsetzung des Fahrradkonzeptes sollen Fördergelder eingeworben werden. Dazu bietet sich insbesondere das neugeschaffene Sonderprogramm „Stadt und Land“ für flächendeckende Fahrradinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an. Bauliche Maßnahmen werden hier überwiegend mit bis zu 75 % gefördert. Förderungsvorraussetzung für das Sonderprogramm ist u.a., dass die geförderte Kommune über ein Radverkehrskonzept verfügt. Die entsprechenden Eigenanteile wird die Verwaltung für den Haushaltsentwurf 2022 vorschlagen. Beschlussvorschlag:1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Radverkehrskonzept (Fahrradkonzept) mit den Änderungen, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergeben, als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Entwicklung und zum Ausbau des Radverkehrs heranzuziehen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen sukzessive umzusetzen und soweit erforderlich die Planungen dazu den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung vorzulegen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umsetzung des Konzeptes Fördergelder einzuwerben, soweit dies möglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des Radverkehrskonzeptes Stellungnahmen der Fraktionen Abwägungsvorschlag
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