Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2706/21  

 
 
Betreff: Aufstellung eine Fahrradkonzeptes
hier: Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2603/21
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:32 Planung
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad   
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
20.01.2022 
öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
03.03.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Fahrradkonzept wurde am 23.03.2021 auf der gemeinsamen Ausschusssitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Tourismusausschusses durch das Büro ARGUS aus Hamburg vorgestellt. Im Anschluss daran haben die Fraktionen Anregungen und Änderungsvorschläge erarbeitet und der Verwaltung zukommen lassen. Zu den eingegangenen Anregungen und Änderungsvorschlägen wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der gemeinsamen Sitzung vorgestellt wird.

Nach Beschluss des Konzeptes soll dieses als grundlegende Entwicklungsstrategie sukzessive baulich umgesetzt werden. Da das Fahrradkonzept überwiegend die Struktur des zukünftigen Radverkehrsnetzes aufzeigt sowie Maßnahmenempfehlungen nennt, sind weitere Planungen und Klein- bzw. Einzelmaßnahmen aus dem Konzept zu entwickeln. Das Radverkehrskonzept kann daher auch als Rahmenkonzept betrachtet werden.

Zur Umsetzung des Fahrradkonzeptes sollen Fördergelder eingeworben werden. Dazu bietet sich insbesondere das neugeschaffene Sonderprogramm „Stadt und Land“ für flächendeckende Fahrradinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an. Bauliche Maßnahmen werden hier überwiegend mit bis zu 75 % gefördert. Förderungsvorraussetzung für das Sonderprogramm ist u.a., dass die geförderte Kommune über ein Radverkehrskonzept verfügt. Die entsprechenden Eigenanteile wird die Verwaltung für den Haushaltsentwurf 2022 vorschlagen.

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Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Radverkehrskonzept (Fahrradkonzept) mit den Änderungen, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergeben, als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Entwicklung und zum Ausbau des Radverkehrs heranzuziehen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen sukzessive umzusetzen und soweit erforderlich die Planungen dazu den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung vorzulegen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umsetzung des Konzeptes Fördergelder einzuwerben, soweit dies möglich ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf des Radverkehrskonzeptes

Stellungnahmen der Fraktionen

Abwägungsvorschlag

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des Radverkehrskonzeptes (4301 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahmen der Fraktionen (1689 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Abwägungsvorschlag (269 KB)      
Stammbaum:
VO/2603/21   Aufstellung eine Fahrradkonzeptes hier: Vorstellung des Entwurfs   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2706/21   Aufstellung eine Fahrradkonzeptes hier: Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2846/22   Umsetzung von Baumaßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs hier: Vorstellung von vier Entwürfen   3 Bauamt   Vorlage öffentlich