Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2021 zum Tagesordnungspunkt 8 „Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept“ (VO/2690/21) wurde u.a. festgelegt, dass der neu einzurichtende Kommunale Ordnungsdienst (KOD) einen Jahresbericht im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zu erstatten hat.
Dem folgend wird die anliegende Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt (zuletzt als Neufassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021 beschlossen). Der betreffende Bericht wurde redaktionell jeweils als letzter Punkt unter Ziff. 2 im Block „Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten“ und „Übersicht der Regelberichte“ aufgenommen.
Auf die Darstellung oder Kenntlichmachung innerhalb einer Synopse wird aufgrund des sich einfach darstellenden Sachverhaltes verzichtet. Auch eine Vorberatung im Hauptausschuss scheint wegen des bereits erfolgten eindeutigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung entbehrlich.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens wird wie vorgelegt beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurf der Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens
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