Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die wesentlichen Informationen zum Haushalt 2022 können dem Vorbericht entnommen werden. Die Ansätze der Teilhaushalte Amt 2 und 3 wurden am 26. Oktober bzw. 28. Oktober 2021 im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beraten. Die dort beschlossenen Sperrvermerke wurden eingearbeitet.
Nach den Beratungen wurden von den Ämtern folgende Investitionsansätze verändert bzw. nachgeliefert:
In der Anlage befinden sich
a) die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Gesamtversion (noch ohne Anlagen – Feuerwehrkameradschaftskasse, Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe, Wirtschaftspläne 2022 der Eigenbetriebe) b) den Teilhaushalt Amt 1 mit Einzelkontendarstellung c) den Teilhaushalt 9 mit Einzelkontendarstellung d) Investitionsplan
Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2022 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:4
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