Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Durch die Neuwahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten aufgrund der Abweichung zum Stärkeverhältnis der Stadtverordnetenversammlung nach § 46 Abs. 10 Gemeindeordnung (siehe VO/2203/19-5) ist auch der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz des Ausschusses neu zu wählen.
Wie schon bei der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018 und der Neubesetzung aller Ausschüsse am 16.05.2019 steht das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Wahlstellen den Fraktionen zu, die in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen bestimmen können, für welche Ausschüsse ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren). Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass an der zur Konstituierung beantragten Zugriffsfolge festgehalten wird. Insofern sind die bisherige Ausschussvorsitzende sowie die bisherige stellvertretende Vorsitzende im Beschlussvorschlag zur Wahl aufgeführt.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Beatrix Spiegel zur Vorsitzenden und Frau Meike Böckenhauer zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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