Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Durch die Neuwahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse aufgrund der geänderten Stärkeverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung sind auch deren Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden neu zu wählen.
Wie schon bei der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018 steht das Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Wahlstellen den Fraktionen zu. Sie können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen bestimmen, für welche Ausschüsse ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren). Zur bzw. zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden. Stellvertretende und beratende, stimmlose Mitglieder können nicht zu Ausschussvorsitzenden gewählt werden. Diesem Verfahren nach stehen den Fraktionen wie folgt Zugriffsrechte zu:
Aufbauend auf die bisherigen Besetzungen der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wurden die Fraktionsvorsitzenden um Ergänzung der im Beschlussvorschlag aufgeführten Listen gebeten.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse wie folgt:
Hauptausschuss CDU Heinrich-Anton Holtfester Vorsitzender SPD Norbert Kahl Stellvertr. Vorsitzender
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten SPD Beatrix Spiegel Vorsitzende B‘90/GRÜNE Meike Böckenhauer Stellvertr. Vorsitzende
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss B‘90/GRÜNE Willy Heckel Vorsitzender CDU Volker Albers Stellvertr. Vorsitzender
Stadtwerkeausschuss CDU Albert Geusen-Rühle Vorsitzender BGN Otto Stoehr Stellvertr. Vorsitzender
Tourismusausschuss BGN Dirk Cremer Vorsitzender CDU Boy Hoff Stellvertr. Vorsitzender
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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