Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit der Bezugvorlage VO/2153/19 hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2019 nach entsprechender Vorberatung im Hauptausschuss die Grundsätze des städtischen Berichtswesens als Vorgabe an die Verwaltung evaluiert und einstimmig neu gefasst.
Mit dem anliegenden Entwurf einer Neufassung soll redaktionell auf sich seitdem darstellende Veränderungen in der Ziffer 2 der Grundsätze eingangen werden:
- Durch die anstehende Änderung der Hauptsatzung soll das Aufgabenfeld Klimaschutz eindeutig dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zugeordnet werden (siehe Beschlussvorschlag des Hauptausschusses vom 04.08.2021, TOP 7 zur VO/2646/21 – 3. Änderung der Hauptsatzung). Dem folgend scheint es sinnvoll, auch die jährliche Vorlage des Klimaschutzberichtes innerhalb des Berichtswesens vom Hauptausschuss in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu verschieben.
- In der bisherigen tabellarischen Übersicht sind versehentlich nicht die im dortigen Vorabsatz genannten Punkte „Bericht über Rechtsstreitigkeiten sowie Widersprüche zu städtischen Bescheiden“ (einmal jährlich im Hauptausschuss) und „Bericht über wichtige gestellte Bauanträge und erteilte Baugenehmigungen“ (nach Bedarf – Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss) enthalten. Hier wird lediglich ein redaktioneller Fehler korrigiert; die Berichte sind stets gehalten worden.
- Das zum Zeitpunkt der letzten Neufassung 2019 noch nicht vorhandene, aber zwischenzeitlich neu besetzte Nachhaltigkeitsmanagement hält wie auch das Stadtmarketing seinen Regelbericht im Tourismusausschuss.
Da lediglich Blöcke innerhalb der Ziffer 2 verschoben bzw. aufgenommen werden, wird auf eine Synopse verzichtet. Die Tabelle ist aus Gründen der Übersicht neu sortiert worden.Die geänderten Passagen sind in der Anlage kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens wird wie vorgelegt beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurf der Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens
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