Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Neben den in der Entschädigungssatzung aufgeführten Beträgen gewährt die Stadt Neustadt in Holstein basierend auf einem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung für die/den Beauftrage/n für Menschen mit Behinderungen einen Auslagenersatz i.H.v. 50,00 € mtl. (siehe VO/0941/13). Eine Angleichung ist seit 20.06.2013 ausgeblieben.
Die/der ehrenamtlich tätige Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschädigungsVO) nicht als mögliche/r Empfänger/in von Entschädigungen erwähnt. Der pauschalierte Auslagenersatz ist jedoch nach § 24 Abs. 1 GO möglich. Eine Regelung außerhalb der städtischen Entschädigungssatzung kann daher mit einfachem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2020 im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage VO/2465/20, dort TOP 6, dafür ausgesprochen, sich an der sich voraussichtlich zum 01.01.2022)* ergebenden Höhe der Entschädigung nach § 6 (1) Satz 1 der Entschädigungssatzung (Vorsitz Seniorenbeirat) zu orientieren, die Erhöhung von 50,00 € auf 62,00 € mtl. aber bereits zum 01.01.2021 vorzunehmen.
)* Eine Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung wird der Stadtverordnetenversammlung gemäß Vorberatung des Hauptausschusses erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Beschlussvorschlag:Die/der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen erhält rückwirkend zum 01.01.2021 einen monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 62,00 €. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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