Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das „Sondergebiet Sport- und Freizeiteinrichtungen“ ist seit 2003 im B-Plan Nr. 61 festgesetzt (s. Anlage). Die zulässigen Nutzungen sind im Text unter Nr. 1.7 definiert (s. Anlage). Planungsziel war nach Nr. 2.1 der Begründung, „die günstigen Standortfaktoren des Plangebietes mit dem bestehenden naturnahen Südstrand für den Ausbau und die Stärkung des Touristikgewerbes innerhalb des Ortsteiles Pelzerhaken zu nutzen“. Im Jahr 2006 wurde die Fläche mit der Vorgabe, das Grundstück bis zum 31.12.2015 gem. B-Plan zu bebauen, an einen potenziellen Investor veräußert. Im Jahr 2015 errichtete der Eigentümer ein Beachvolleyballfeld. Da dies jedoch nicht ausreichte, um die Vorgabe zu erfüllen, fiel das Grundstück im Jahre 2018 an die Stadt zurück. Im Jahr 2019 haben PUBA und HA beschlossen (VO/2179/19): 1. An Nutzungen „SO Sport und Freizeit“ soll festgehalten werden 2. die Verwaltung möge ein Interessenbekundungsverfahren durchführen 3. temporäre Nutzung als Überlauf-Parkplatz.
Daraufhin haben zwei Investorengruppen ihre Konzepte vorgestellt und ein Kaufangebot abgegeben. Hierzu hat der Hauptausschuss am 19.02.2020 beschlossen: "Um Einigkeit über die zukünftige Entwicklung des Sondergebiets Sport und Freizeit herzustellen, wird ein Workshop (in Anlehnung an das Vorgehen bei der Konversion des Stadtwerkegrundstücks und der Erneuerung der Schulstraße) durchgeführt. Der Bürgermeister wird gebeten, hierzu noch vor einer erneuten Beratung im Planungs-, Umwelt und Bauausschuss einzuladen. Den Planungen des TSV ist umgehend abzusagen."
Der ursprünglich für den 28.04.2020 vorgesehene Workshop fiel corona-bedingt aus bzw. wurde auf den 23.06.2020 verschoben. Als dessen Ergebnis zeichnet sich folgendes Bild ab (Zusammenfassung des Protokolls zu den einzelnen Thementischen):
1. Nutzungsarten:
2. Ruhender Verkehr (öff. Parkplätze und private Stellplätze): Die für die privaten baulichen Nutzungen erforderlichen Stellplätze müssen auf privaten Flächen untergebracht werden, hierfür dürfen keine öffentlichen Parkplätze in Anspruch genommen werden.
3. Städtebau: Es wird kein städtebauliches Konzept (kleinteilige Bebauung, großes Gebäude) favorisiert, dies wird eher von der geplanten Nutzung abhängig gemacht. Die Bebauung sollte aber nicht höher als 3 Vollgeschosse sein. Auch gestalterisch (Material, Dachform) gibt es keine einheitlichen Aussagen.
4. weitere Flächen: Aufgrund von gegenseitigen Wechselwirkungen wird nicht nur die zur Beratung anstehende Fläche „SO Sport und Freizeit“ betrachtet, sondern es werden die möglichen Nutzungen für insgesamt fünf Flächen in Umfeld in die Überlegungen einbezogen. Diese kommen zu folgendem Ergebnis:
5. finanzielle / wirtschaftliche Aspekte: Insgesamt werden dem Nutzungskonzept und den Auswirkungen auf den Ort langfristig höhere Bedeutungen zugesprochen als dem Erlös für die Stadt durch den Verkauf oder die Verpachtung des Grundstücks. Die Stadt sollte jedoch die Grundstücke nicht unter Wert vergeben, sondern den Erlös entsprechend dem Nutzungskonzept anpassen, damit beide Vertragspartner eine wirtschaftlich vertretbare Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit vorfinden. Die Mehrheit der Workshop-Teilnehmer spricht sich für die Schaffung eines Erbbaurechts aus, um langfristig Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren und ggf. auch auf die Entwicklung einwirken zu können.
Beschlussvorschlag:Der Ausschuss empfiehlt, das ca. 6000 m² große Grundstück „Sondergebiet Sport- und Freizeiteinrichtungen“ in Pelzerhaken künftig für folgende Nutzung/Nutzungen zu entwickeln: …………………………………………………………………………………………………………. Der Bürgermeister wird gebeten, die entsprechenden Beschlussvorlagen für die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der Planzeichnung - Auszug aus den textlichen Festsetzungen - Luftbild Das Protokoll über den Workshop am 23.06.2020 wurde bereits versandt und steht nichtöffentlich zudem über ALLRIS zur Verfügung.
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