Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 83 bestimmt in Nr. 7.1 der textlichen Festsetzungen, dass die Errichtung von baulichen Anlagen gem. § 2 Abs. 1 LBO innerhalb der privaten Grünflächen - Hausgärten – unzulässig ist. Es haben sich jedoch mehrere Eigentümer nicht an diese Festsetzung gehalten. Es gibt bisher unterschiedliche Auffassungen, wie mit dieser Abweichung von der Rechtslage umgegangen werden soll.
Zur PUBA-Sitzung am 15.03.2018 hatte die Verwaltung in der Sitzungsvorlage VO/1919/18 (s. Anlage) 4 Vorschläge unterbreitet und sich für den Vorschlag Nr. 3 ausgesprochen. Dieser hätte zur Folge, dass alle baulichen Nebenanlagen innerhalb der privaten Grünflächen zulässig sind. Bis zur Rechtskraft könnten bauliche Anlagen geduldet werden. Der PUBA hat das Thema jedoch zur Beratung in die Fraktionen verwiesen (s. Anlage). Inzwischen haben alle Fraktionen (bis auf die BGN) mitgeteilt, dass sie ihre Beratungen abgeschlossen haben.
Der obige Beschlussvorschlag entspricht dem Vorschlag Nr. 3 aus der Vorlage VO/1919/18.
Auszug aus der Chronologie: 25.01.2018 BauPA (TOP 12 Mitteilungen der Verwaltung, n.ö.) befasst sich mit Thema, Hr. Schüller erläutert die Rechtslage, kein Beschluss, s. Protokollauszug 15.03.2018 BauPA (TOP 9, öff., VO/1919/18: Verwaltung macht 4 Vorschläge) verweist das Thema zur Beratung in die Fraktionen, s. Protokollauszug 18.11.2019 PUBA (TOP 3, Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen): Herr Albers teilt mit, dass CDU Beratung abgeschlossen hat 23.01.2020 PUBA (TOP 5, Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen): Nachfrage von Fr. Giszas, Antwort von Hr. Heckel und Fr. Weise 28.05.2020 PUBA (TOP 5, Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen): Herr S. Schmidt fragt nach Votum der Fraktionen, Fr. Weise antwortet, dass die FDP sich für Variante 3 ausgesprochen habe, BGN noch nicht positioniert Beschlussvorschlag:Der PUBA spricht sich dafür aus, den Bebauungsplan Nr. 83 dahingehend zu ändern, dass die textliche Festsetzung Nr. 7.1 ersatzlos gestrichen wird und bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzubereiten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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