Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2421/20-1  

 
 
Betreff: Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/2421/20
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Auf Beschluss des AfgA am 19.5.20 fand am 2.6.20 ein Arbeitskreis mit Politik, Elternvertretern, Einrichtungsleitungen und Verwaltung zu den Beiträgen statt. Nachstehende Informationen wurden ausgetauscht. Grundsätzliches Einvernehmen wurde zu den Gebühren im Ü3 Bereich erzielt. Ebenfalls wurde sich darauf verständigt, den Spätdienst im Krippenbereich mangels Nachfrage abzuschaffen. Zur Höhe des Beitrages für den Frühdienst in der Krippe wurde kein gemeinsam getragenes Ergebnis erzielt.

 

Im Arbeitskreis war die Verteilung der Krippenkinder im Frühdienst auf die Basiszeiten noch nicht bekannt. Diese Verteilung ist jedoch wichtig, da es bei der Konstellation 6 Stunden + Frühdienst unter Berücksichtigung des Wegfalls des Krippengeldes für die Eltern 35,00 € teuer wird. Hiervon ist jedoch nur ein einziges Kind betroffen.

 

 

  1. Darstellung der Beitragsentwicklung

 

Ü 3-Betreuungsplatz

2014/15

2016

2017/18

2019

2020

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

104,00 €

104,00 €

 

 

 

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

123,00 €

124,00 €

127,00 €

140,00 €

141,00 €

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

139,00 €

144,00 €

150,00 €

168,00 €

169,00 €

7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

 

164,00 €

173,00 €

196,00 €

198,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

174,00 €

194,00 €

213,00 €

238,00 €

240,00 €

Nachmittag (13:00 - 17:00)

95,00 €

104,00 €

104,00 €

112,00 €

113,00 €

Frühdienst (5:45 - 7:30)

26,00 €

35,00 €

40,00 €

42,00 €

49,00 €

Spätdienst (16:00 -17:00)

20,00 €

20,00 €

23,00 €

25,00 €

28,00 €

 

 

U 3- Krippenplatz

2014/15

2016

2017/18

2019

2020

7:30 Uhr bis 11:30 Uhr

183,00 €

183,00 €

 

 

 

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

270,00 €

270,00 €

282,00 €

300,00 €

216,00 €

7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

320,00 €

320,00 €

330,00 €

350,00 €

252,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

390,00 €

390,00 €

399,00 €

425,00 €

306,00 €

Frühdienst (5:45 - 7:30)

15,00 €

25,00 €

30,00 €

44,00 €

63,00 €

Spätdienst (16:00 - 17:00)

11,00 €

20,00 €

25,00 €

25,00 €

36,00 €

 

 

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen des Früh- und Spätdienstes

 

 

 

Kinder

Beitrag

Summe

Beitrag

Summe

Ü3

Frühdienst

54

42,00 €

27.216,00 €

49,00 €

31.752,00 €

Ü3

Spätdienst

7

25,00 €

2.100,00 €

28,00 €

2352,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Krippe

Frühdienst

22

44,00 €

11.616,00 €

63,00 €

16.632,00 €

Krippe

Spätdienst

0

25,00 €

0,00 €

36,00 €

0,00 €

 

 

 

Ges./Jahr

40.932,00

 

50.736,00 €

 

 

 

 

  1. Erläuterungen

 

Die vorgeschlagene Erhöhung des Früh- und Spätdienstes bringt eine über Jahre verfolgte Umstellung des Beitragssystems zum Abschluss, nach welcher ein einheitlicher Satz je Betreuungsstunde erhoben wird. So ist auch der landeseinheitliche Beitragsdeckel aufgebaut.

 

Das „Krippengeld“ in Höhe von 100,00 € wurde landesseitig zum 1.1.2017 eingeführt und direkt an die Eltern ausgezahlt. Die Beiträge wurden in diesem Zusammenhang von der Stadt nicht erhöht.

Um Zuge des Kita-Reformgesetzes stellt das Land die Sonderzahlung des Krippengeldes ein. Die Eltern werden stattdessen durch den Beitragsdeckel entlastet.

 

Krippe            Kinder mit Frühdienst

6 Stunden -   84 €   1

7 Stunden -   98 €   16

8 Stunden - 119 €   5

Frühdienst +  19 €

Spätdienst +  11 € (Keine Buchungen)

 

 

Die Beiträge im Krippenbereich fallen damit deutlich günstiger aus als bisher. Sie werden vom Land als angemessen angesehen. Da die Stadt seinerzeit die 100 € nicht in ihre Beiträge einkalkuliert, ist es folgerichtig, deren Fortfall ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis liegen die neuen Krippenbeiträge auch bei Buchung des Frühdienstes noch unter dem Niveau von 2014.

 

 

 

 

 

  1. Soziale Entlastungen

 

Soziale Ermäßigungen (Sozialstaffel) in 3 Stufen:

 

  1. Geschwisterermäßigung einkommensunabhängig für das zweite Kind 50% (alt 10%) und 100% für das dritte Kind (alt 30%).

 

  1. Befreiung zu 100% für Empfänger von:

- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, nach SGB XII

- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II

- Asylbewerberleistungsgesetz

- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (seit 1.8.19)

- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (seit 1.8.19)

 

  1. Für alle andere gelten die Zumutbarkeitsgrenzen nach den §§ 82 bis 85, 87,88 und 92 des SGB XII, bei denen individuelle Einkommensberechnungen vorgenommen werden. Baukindergeld und Eigenheimzulage werden als Einkünfte nicht berücksichtigt. Übersteigt das Einkommen die ermittelten Grenzen, ist den Eltern mindestens 50% des Betrages zu belassen, der die Grenze übersteigt, der Rest wird als individuelle Beitragsermäßigung gewährt.

 

Neben der grundsätzlichen Reduzierung der Krippenbeiträge gibt es für unterschiedliche Fallkonstellationen eine Reihe von staatlichen sozialen Ermäßigungen, die sicherstellen, dass es nicht zu unzumutbaren Belastungen kommt. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Ergänzend zum Beschlussvorschlag soll der Spätdienst im Krippenbereich eingestellt werden.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2421/20   Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020   21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport   Vorlage öffentlich
VO/2421/20-1   Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Tischvorlage öffentlich