Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gem. § 2 Abs. 1 des KAG sind verlieren kommunale Abgabesatzungen nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, sofern sie nicht für eine kürzere Gültigkeitsdauer erlassen wurden. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahre 1999 und ist daher durch eine Neufassung zu ersetzen. Neben einigen inhaltlichen Änderungen wurden auch die in Anlage 1 aufgeführten Sondernutzungsgebühren angepasst. Zugrunde gelegt wurde eine etwa 30 prozentige Preissteigerung seit Erlass der alten Satzung. Die Gebührensätze wurden zudem mit den Gebühren der umliegenden Gemeinden abgeglichen und teilweise daran angepasst. Die neuen und alten Gebührensätze wurden zum einfachen Vergleich im beigefügten Tarifvergleich gegenübergestellt. Beschlussvorschlag:Die vorliegende Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf Neufassung Sondernutzungsgebührensatzung Alte Sondernutzungsgebührensatzung vom 15.7.1999 Tarifvergleich
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