Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2385/20  

 
 
Betreff: Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
25.02.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zustimmung
05.03.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung errichtet die Stadt Neustadt in Holstein zum Beginn des Schuljahres 2020/21 die „Einrichtung“ Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht.

Bisher sind für die OGS 106 Anmeldungen eingegangen. Die Anmeldezahlen bleiben damit deutlich hinter den getroffenen Annahmen von 190 Anmeldungen zurück. Dies ist einerseits damit zu erklären, dass noch keine konkreten Nachmittagsangebote benannt werden konnten, vor allem aber damit, dass außer einer Härtefallregelung keine generellen sozialen Ermäßigungen vorgesehen waren.

 

Nach Beteiligung des Bildungsministeriums, welches zugleich Genehmigungsbehörde ist, wurde im Bereich der Angebotsgestaltung und der sozialen Ermäßigungen nachgesteuert und von den ursprünglich genannten Eckpunkten abgewichen. Wesentliche Änderungen haben sich aus der Forderung eines modularen Aufbaus ergeben. Der bisherige Ansatz sah pauschale Angebote an drei bis fünf Tagen vor. Das Ministerium fordert hier eine stärkere Angebotsdifferenzierung. Den Eltern soll die Möglichkeit geben werden, nur Teile des Angebotes wählen zu können und auch nur hierfür Beiträge entrichten zu müssen.

Weiterhin muss die Teilnahme grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen stehen. Die Erhebung von Teilnehmerentgelten darf nicht zu einem Ausschluss von Schülerinnen und Schülern führen. Insofern sind soziale Ermäßigungen vorzusehen. Die anliegende Satzung berücksichtigt dies. Alle Kinder im Leistungsbezug –d.h. für alle Kinder denen Leistungen nach Bildung- und Teilhabe zustehen, sollen an drei Tagen in der Woche kostenlos an den Modulen Mittags- und Hausaufgabenbetreuung teilnehmen können. Für den Einsatz der Bildungskarte wird das Modul „Nachmittagskurse“ für 15 € monatlich kostenneutral angeboten. Hiervon werden voraussichtlich 36 % der Grundschulkinder profitieren. Für alle anderen Kinder besteht die Möglichkeit, beginnend mit drei Tagen in der Woche die Module „Mittags- und Hausaufgabenbetreuung“ für 28,50 € monatlich und für weitere 28,50 € monatlich das Modul „Nachmittagskurse“ zu wählen.

 

Aktuell liegenden 106 Anmeldungen vor, die ein Beitragsvolumen von ca. 107.200 € erreichen, welches sich durch die modularen Buchungsmöglichkeiten ggf. noch verändert. Vor allem ist aber davon auszugehen, dass die sozialen Ermäßigungen die Nachfrage deutlich erhöhen. Bei geschätzten 100 Kindern ergeben sich  – auch hier abhängig davon, welche Module gebucht werden - nur noch Beiträge von max. 18.000 €. Das bedeutet, dass anstelle der angenommenen 228.000 € Elternbeiträge nur ca. 125.200 € zu vereinnahmen sind. Der Bedarf an Betreuungspersonal bleibt dabei weitgehend gleich. Veränderungen in der vorläufigen Kalkulation ergeben sich noch aus Minderkosten im Verwaltungsbereich von ca. 15.000 €. Insgesamt wird sich der städtische Anteil seit der letzten Schätzung von 197.000 € auf ca. 285.600 € erhöhen.

 

Die neue vorläufige Kalkulation ist der Satzung als Anlage beigefügt. Sie wird nach dem ersten Betriebsjahr auf Grundlage des Rechnungsergebnisses angepasst.

 

Sobald die konkreten Beträge ermittelt werden können, wird der zusätzliche Fehlbetrag für den Nachtragshaushalt 2020 angemeldet.

 

Die gewählten Teilnehmerbeiträge und Ermäßigungen aus sozialen Gründen wurden im Arbeitskreis von aus schulischen Vertretern, Politik und Verwaltung beraten, ohne dass eine abschließende Empfehlung ausgesprochen werden konnte.

 

Bezüglich einer Beitragserhebung an den weiterführenden Schulen wurden gemäß Arbeitsauftrag aus dem AfgA Gespräche mit den Schulleitungen geführt. Auch im Arbeitskreis wurde dieses Thema behandelt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslage an den Schulen und damit verbundenen vielschichtigen Klärungsbedarfes in vielen Detailfragen, rät der Arbeitskreis dazu, die Thematik von der OGS an der Grundschule abzukoppeln und im Laufe des Jahres aufzuarbeiten.

 

Als Grundlage für den Betrieb der OGS und die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen soll nunmehr eine Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die anliegende Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht wird beschlossen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

Nein x:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Satzung OGS Grundschule (33 KB) PDF-Dokument (81 KB)