Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 hat in der Zeit vom 02.01.2020 bis zum 03.02.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung benachrichtigt worden. Während der Auslegungsfrist sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Somit erübrigt sich eine Abwägung. Beschlussvorschlag:1. Während der Auslegungsfrist sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Es hat lediglich der Kreis Ostholstein mitgeteilt, dass er keine Bedenken gegen die Aufhebung hat. Somit erübrigen sich eine Abwägung und eine Inkenntnissetzung der Absender von Stellungnahmen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ und seiner Änderungen, bestehend aus dem Geltungsbereich (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss über die Aufhebung des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung.de“ eingestellt sind und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Entwurf der Begründung dazu
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