Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Eine Überarbeitung der Wahlordnung der Stadt Neustadt in Holstein vom 17.02.2005 für das Kinder- und Jugendparlament ist im Hinblick auf die Möglichkeit des Widerspruchs erforderlich und vom Kinder- und Jugendparlament gewünscht. Die bisherige Widerspruchsfrist von einem Monat kann dazu führen, dass eine konstituierende Sitzung vor den Sommerferien nicht mehr möglich ist. Deshalb ist diese Änderung notwendig.
Daher wird die Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein in § 14, wie folgt geändert:
(1) „Die Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter gibt das Wahlergebnis bekannt und benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.“
(2) „Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets binnen einer Woche (7 Tage) nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter Widerspruch einlegen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter prüft den Widerspruch und entscheidet hierüber abschließend.“
Beschlussvorschlag:Der anliegende 2. Nachtrag für die Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2. Nachtrag der Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlaments
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