Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2354/19  

 
 
Betreff: Vereidigung des Ersten Stadtrats
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgervorsteher Herr SelaAktenzeichen:120-007-02-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:11 Abteilung Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas  112 Sachgebiet Personal
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
05.03.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Nach § 62 Abs. 3 i.V.m. § 57 e Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder –beamten ernannt. Gemäß § 63 GO werden die Stellvertretenden der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters vor ihrem Amtsantritt von der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher in öffentlicher Sitzung vereidigt. Sie leisten den Beamteneid. Die Verwaltung bereitet die Ernennungsurkunden vor.

 

Der Bürgervorsteher wird gebeten, dem neu gewählten Ersten Stadtrat Herrn Sebastian Schmidt als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters die Eidesformel vorzulesen und ihn auf die Bedeutung des Diensteides hinzuweisen. Der Stellvertreter wiederholt unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:

 

„Ich schwöre/ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu beachten und

 

meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen,

 

- so wahr mir Gott helfe.“ *)

 

*)Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

§ 74 Abs. 3 LBG

Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er anstelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

 

§ 40 Abs. 1 Ziff. 1 LBG

Der Beamte ist zu entlassen, wenn er sich weigert, den gesetzlich vorgeschriebenen Diensteid zu leisten.

 

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Beschlussvorschlag:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine