Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2352/19  

 
 
Betreff: Verpflichtung von Stadtverordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgervorsteher Herr SelaAktenzeichen:120-053-08-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
05.03.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.12.2019 hat Erster Stadtrat Friedrich-Karl Kasten sein Amt mit Wirkung zum 29.02.2020 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächsten Listenbewerber der CDU Herrn Andreas Hansen festgestellt. Der CDU-Ortsverband hat bestätigt, dass der Nachfolger der Partei seit Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2018 ununterbrochen angehört. Herr Andreas Hansen hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2020 verzichtete die Stadtverordnete Petra Scherer zum 29.02.2020 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächsten Listenbewerber vom Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Horst Pasenau festgestellt. Der Ortsverband Neustadt in Holstein / Amt Ostholstein-Mitte hat bestätigt, dass der Nachfolger der Partei sei Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2018 ununterbrochen angehört. Herr Dr. Pasenau hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) sind die neuen Stadtverordneten Herr Andreas Hansen und Herr Dr. Horst Pasenau vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeiten einzuführen. Die Einführung der Stadtverordneten in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt werden.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)

- Entschädigung (§ 24 GO)

- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)

- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)

- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 GO)

- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Herr Bürgervorsteher Sela wird gebeten, die Verpflichtung und Einführung in die Tätigkeit durchzuführen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

- Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (244 KB)