Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 des Tourismusbeitrags und der Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden von der Firma Kubus GmbH anhand einer Präsentation dem Tourismusausschuss erläutert. Die Übersicht der Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 ist der Vorlage beigefügt.
Tourismusbeitrag: Die Vorkalkulation 2020 wurde an die aktuellen touristischen Gegebenheiten angepasst. Aufgrund der steigenden Übernachtungen hat sich das Verhältnis der anreisenden Urlaubs- und Saisongästen im Vergleich zur Einwohnerzahl in den vergangenen zehn Jahren deutlich verändert. Daher wird vorgeschlagen, den Durchschnittswert der Anreisen in den Jahren 2016-2018 in Relation zur Einwohneranzahl zu setzen, wodurch ein Gleichgewicht der zwischen den Nutzern der Kur- und Erholungseinrichtungen erzielt werden soll. Der städtische Eigenanteil sinkt dadurch von 41 % auf 27,38 %. Die Entwicklung zu einer Ganzjahresdestination führt dazu, dass den Gästen auch in der Nebensaison ein attraktives, touristisches Angebot unterbreitet wird. Aus diesem Grund soll der Deckungsbedarf Tourismusbeitrag 2020 umverteilt werden. Durch die Erweiterung des abgabepflichtigen Zeitraums vom 01.04.-31.10. e.J. wird der gestiegene Deckungsbedarf auf eine höhere Gästeanzahl verteilt. Zudem erfolgt eine Erhöhung der Gewichtung der Nebensaison in Höhe von 75 % aufgrund des umfangreichen Angebots in der Nebensaison. Dies führt zu einer Verschiebung der Beitragssätze: Es wird empfohlen, den Beitragssatz für den Tourismusbeitrag in der Nebensaison von 1,25 € auf 1,90 € anzuheben und in der Hauptsaison von 2,50 € beizubehalten. Der Saisontourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen Hauptsaison á 2,50 € beträgt somit weiterhin 70,- €
Tourismusabgabe: Es wird empfohlen, den Beitragssatz für die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch einen leicht gestiegenen Deckungsbedarf von 24,03 € auf 25,70 € anzuheben.
Die Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren werden dabei in den Vorkalkulationen 2020 in folgender Höhe berücksichtigt:
Beschlussvorschlag:Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Übersicht Nachkalkulationen 2018 und Vorkalkulationen 2020 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
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