Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Tourismusausschuss am 23.08.2018 wurde die Kostenaufstellung gemäß DIN 276 für den Umbau Haus des Gastes beraten. Der Förderantrag wurde erstellt und im Dezember 2018 bei der IB.SH eingereicht. Nach inhaltlichen Abstimmungen mit der IB.SH im Frühjahr 2019 wurden Unterlagen nachgereicht. Neben den Anpassungen der Einzelpreise oder Mengenangaben wurden folgende Maßnahmen ergänzt bzw. nachgefordert:
- Taktile Orientierungshilfen - Kinderhandlauf und Rutschhemmung der Treppe - Sonnenschutz - Stauraum Bühnenunterbau (Saal OG) - Medientechnik (Saal OG) - Blitzschutzanlage - Schließanlage (Zutrittskontrolle) - Außenanlage mit pedelec-Ladestation und TI-Infopoint sowie taktilem Wegeleitsystem - Bestuhlung + Tische (Saal OG) - Anpassung der Honorarkosten durch die Veränderung der Honorarzonen
Die GM.SH hat mit Schreiben vom 12.06.2019 ihre Feststellungen zur bautechnische Prüfung übermittelt. Die förderfähigen Maßnahmen für die touristische Inwertsetzung umfassen den öffentlich zugänglichen Bereich für Gäste im Erdgeschoss und Obergeschoss, den Kinderclub sowie die Umgestaltung der Außenflächen. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Planung und Konstruktion bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Folgende Korrekturen wurden seitens der GM.SH bezüglich der eingereichten Kostenberechnung (Stand 22.05.2019) vorgenommen:
+2.500 € brutto rollstuhlgerechtes WC im EG - 2.558,50 € brutto KG 500 Außenanlagen +36.112,30 € brutto KG 700 Baunebenkosten -2.404,93 € brutto Freianlagen
Die förderfähigen Flächen für das Gebäude betragen 72 % der Gesamt-Netto-Fläche. Die zuwendungsfähigen Kosten für das Gebäude (Kostengruppen 300 Baukonstruktion, 400 Technische Anlagen, 600 Ausstattung und anteilig 700 Baunebenkosten) betragen gemäß Flächenschlüssel von 72 % 973.313,16 € brutto.
Die Außenanlagenflächen sind voll zuwendungsfähig (100%). Die zuwendungsfähigen Kosten für die Außenanlagen (Kostengruppen 500 Außenanlagen und anteilig 700 Honorar) betragen 175.201,20 € brutto.
Für die Gesamtmaßnahme betragen die zuwendungsfähigen Kosten 1.148.514,36 € brutto (973.313,16 € Gebäude + 175.201,20 € Außenanlagen).
Zuwendungsfähige Kosten
brutto netto Für die Durchführung der Baumaßnahme hat der Antragsteller folgende Kosten veranschlagt: 1.493.376,16 € 1.254.937,95 €
Aufgrund der Prüfung nach Nr. 7 ZBau wird folgender Betrag als angemessen erachtet: 1.527.025,03 € 1.283.214,31 €
Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 1.148.514,36 € 965.138,12 €
Die zuwendungsfähigen Kosten wurden seitens der GM.SH wie aufgeführt festgestellt. Der Förderbescheid des Landes Schleswig-Holstein wurde noch nicht zugestellt (Stand 05.08.2019).
Daher wird aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden bautechnischen Prüfung sowie der in Aussicht gestellten Förderquote in Höhe von 70 % mit einer Zuwendung in Höhe von 675 T€ geplant. Der Eigenanteil sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten für den Bereich der Verwaltung belaufen sich somit auf 608 T€. Die nach Abstimmung mit IB.SH und GM.SH aktualisierte Kostenschätzung auf Basis DIN 276 (Stand 11.08.2019) ist der Vorlage beigefügt. Die Kostenschätzung hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der oben genannten Anpassungen wie folgt verändert:
Aug. 2018 Aug. 2019
voraussichtliche Zuwendung (70%) netto 541.287,94 € 675.596,68 € Eigenanteil (30 %) netto 231.980,55 € 289.541,44 € nicht zuwendungsfähige Kosten netto 228.654,94 € 318.076,19 € Gesamtinvestition netto 1.001.923,43 € 1.283.214,31 €
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 – Verpflichtungermächtigung 2020 Durch die Anpassung der Gesamtinvestition ist die Verpflichtungsermächtigung 2020 im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Tourismus-Service von 512 T€ auf 833 T€ zu erhöhen.
Folgende Schritte: Nach der Zustellung des Zuwendungsbescheids des Landes Schleswig-Holstein haben der Tourismusausschuss und die Stadtverordnetenversammlung über die im Bescheid festgesetzten Investitionen zu beraten. Folgend wären dann die Beauftragung der beteiligten Planer und nach Erstellung der Leistungsverzeichnisse die Ausschreibungen der Gewerke zu veranlassen.
Beschlussvorschlag:Der von der GM.SH aufgrund der Prüfung nach Nr. 7 ZBau als angemessen festgesetzte Betrag in Höhe von 1.283.214,31 € netto ist – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids durch das Land Schleswig-Holstein - in die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen:
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