Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Anregungen der Selbstverwaltung zum Umbau Haus des Gastes wurden eingearbeitet und die Überarbeitung der Entwürfe dem Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten am 13.09.2017 vorgestellt. Ergänzt wurden nun die Gestaltung der Fassade, um die Aufgabe/den Nutzen des Gebäudes deutlicher hervorzuheben, sowie die Gestaltung der Außenanlage zur Schaffung barrierefreier Eingänge. Diese werden in der Sitzung am 16.11.2017 vom beauftragten Büro erläutert.
Ein erstes Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium und der IB.SH hat am 12.09.2017 stattgefunden. Es wurde empfohlen, die Förderung für den Umbau Haus des Gastes über den Fond „Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ " (GRW) zu beantragen. Über den GRW-Fond können bis zu 60% Förderung gewährt werden, wenn es sich um Maßnahmen zur Optimierung des unentgeltlichen Gästeservices handelt. Mindestens 2/3 der Flächen, die in die Umbaumaßnahme einbezogen werden, müssen dem unentgeltlichen Gästeservice dienlich sein. Um diese Kriterien jedoch erfüllen zu können, muss das Obergeschoss des Haus des Gastes in die Planung einbezogen werden. Die Entwürfe und die überarbeitete Kostenaufstellung werden in der Sitzung am 16.11.2017 erläutert.
Die Investition Umbau Haus des Gastes bzw. die jährliche Abschreibung kann auf den Tourismusbeitrag umgelegt werden. Der Stand der Kostenberechnung vom 08.09.2017 in Höhe von 813T€ sind in die Vorkalkulation des Tourismusbeitrags eingeflossen.
Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs sind die Investitionskosten eingestellt, eine Zuweisung der Gemeinde durch die IB.SH kann jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht detailliert kalkuliert werden. Der Bearbeitungszeitraum zwischen Einreichung des Förderantrags und einer möglichen Bewilligung eines GRW-Förderantrags dauert ca. sechs Monate. Die Zuweisung ist daher in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 zu berücksichtigen.
Anmerkung: Das vorliegende Dokument VO/1764/17-2 bezieht sich auf die Vorlage VO/1764/17. Aufgrund technischer Probleme bei der Erstellung des Vorlagendokuments musste die Vorlage VO/1764/17-1 gelöscht werden. . Beschlussvorschlag:1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Umbau Haus des Gastes entsprechend der Förderkriterien zu planen. Der Förderantrag soll im 1. Quartal 2018 eingereicht werden. 2. Die Investition wird anteilig im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service mit einer Verpflichtungermächtigung 2019 eingestellt. Die Zuweisung der Gemeinde ist in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan einzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Umbau Haus des Gastes – Kostenberechnung Stand Nov. 2017 (Nachversand)
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