Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 wurde am 21. November 2018 im Hauptausschuss beraten und einstimmig beschlossen. Die als Tischvorlage eingereichten Veränderungen wurden in der jetzt vorgelegten Fassung berücksichtigt. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan können dem Vorbericht entnommen werden. In § 4 wurde die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters auf 50.000 € erhöht. Dies entspricht dem Durchschnitt von Kommunen vergleichbarer Größe.
Der Stellenplan, das Investitionsprogramm, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der BIS GmbH sowie deren Auszüge aus den Jahresabschlüssen 2017 sind Bestandteile bzw. Anlagen des Haushaltsplanes.
Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandsteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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