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Vorlage - VO/2082/18-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und -plan 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2082/18
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.12.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 wurde am 21. November 2018 im Hauptausschuss beraten und einstimmig beschlossen. Die als Tischvorlage eingereichten Veränderungen wurden in der jetzt vorgelegten Fassung berücksichtigt.

Die Erläuterungen zum Haushaltsplan können dem Vorbericht entnommen werden.

In § 4 wurde die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters auf 50.000 € erhöht. Dies entspricht dem Durchschnitt von Kommunen vergleichbarer Größe.

 

Der Stellenplan, das Investitionsprogramm, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der BIS GmbH sowie deren Auszüge aus den Jahresabschlüssen 2017 sind Bestandteile bzw. Anlagen des Haushaltsplanes.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandsteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

36.981.500 €

 

in der Ausgabe auf

36.981.500 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

16.980.000 €

 

in der Ausgabe auf

16.980.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

14.123.100

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.505.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

194,27

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt_2019 (5260 KB)      
Stammbaum:
VO/2082/18   Haushaltssatzung und -plan 2019   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2082/18-1   Haushaltssatzung und -plan 2019   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich