Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8.11.2018 folgendes beschlossen: 1. Die bauliche Anpassung des Küstengymnasiums an die Anforderungen einer modernen und zukunftsfähigen Schule soll in Form einer Sanierung des Gebäudes mit Ergänzungsneubauten am Standort Butzhorn 85 erfolgen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Fördermittel einzuwerben und die weiteren planerischen Schritte zu veranlassen.
Dies muss unverzüglich geschehen, da der Förderantrag bis zum 15.9.2019 einzureichen ist und der Baubeginn für den 1.BA möglichst zu Beginn der Sommerferien 2020 erfolgen sollte. Beide Termine sind nur mit großen Anstrengungen zu erreichen, u.a. da die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Deshalb hat die Verwaltung den Beginn der Vergabeverfahren für die Planungsleistungen nach dem 8.11. umgehend im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der GMSH veranlasst und auch bereits Angebote für ein Bestandaufmaß und für eine Altlastenuntersuchung eingeholt.
Wenn alle Vergabeentscheidungen von Planungsleistungen über 25.000 € und Bauleistungen über 150.000 €, wie in der Hauptsatzung vorgesehen in den politischen Gremien entschieden werden sollen, kann dies auf Grund der Lage von Sitzungsterminen und Ferienzeiten zu zeitlichen Verzögerungen führen, die den Zeitplan gefährden würden.
Deshalb bittet die Verwaltung darum, den Bürgermeister für das Einzelprojekt Küstengymnasium zu ermächtigen, die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen.
Die Vergaberichtlinien des Landes Schleswig Holstein und der Stadt Neustadt in Holstein werden dabei selbstverständlich von der Verwaltung eingehalten.
Der Bürgermeister soll verpflichtet werden, im Hauptausschuss regelmäßig über die erteilten Aufträge sowie den Planungs- und Baufortschritt zu berichten.
Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen.
Die für den Förderantrag und für den ersten Bauabschnitt erforderlichen Haushaltsmittel sind im VMH 2018 und im Entwurf des VMH 2019/ IP 2020 enthalten.
Beschlussvorschlag:Abweichend von der Hauptsatzung wird der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, unter Einhaltung der Vergabevorschriften die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt des Küstengymnasiums nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen. Der Bürgermeister wird verpflichtet, im Hauptausschuss regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt zu berichten. Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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