Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Verwaltung möchte mit dieser Beschlussvorlage ergänzende Informationen zum Beschluss der StvV vom 26.04.2018 zu o.g. Thema geben. Da der Antrag von CDU, BGN und B90/Die Grünen erst in der Sitzung eingebracht worden war, konnten diese Informationen von der Verwaltung nicht vor Beschlussfassung gegeben werden. Auf Grundlage dieser Informationen sind Entscheidungen zu treffen, die sich im Beschlussvorschlag dieser Vorlage wiederfinden.
Die StvV hat am 26.4.2018 folgenden Prüfauftrag erteilt:
„Es soll geprüft werden, ob in der Rosenstraße 2 ,2a und 2b ( inkl. Kämmereiräumlichkeiten) ein Gebäude errichtet werden kann, in dem das Amt 2, das Amt 3 und das Kundencenter der Stadtwerke untergebracht werden können. Dabei soll die Aufstockung ebenso untersucht werden, wie eine Ausweitung des Baukörpers in den Innenhof. Auch soll berücksichtigt werden, dass statt des geplanten Besprechungsraumes der Sitzungssaal des Rathauses genutzt werden kann. Die Prüfung soll extern durch einen unabhängigen Architekten durchgeführt werden. Die finanziellen Mittel werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereitgestellt. Die Ergebnisse sollen kurzfristig in einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt werden.“
Dazu sind folgende Punkte anzumerken:
Richtig ist vielmehr, dass die StvV am 22.02.2918 keinen konkreten Prüfauftrag erteilt, sondern per Beschlusswortlaut lediglich die VO/1634-2 mit 20 Ja-Stimmen an den Bau- und Planungsausschuss zurückverwiesen hat. Die Begründung war nicht Beschlussbestandteil.
Daher wird vorgeschlagen, noch keine vollständige Vorplanung nach Lph 2 HOAI zu beauftragen, sondern lediglich eine Standortuntersuchung auf Stundenbasis. Damit die Kosten der neuen Variante 3 (Rosenstraße mit Kämmereigebäude) mit den Kosten der bisherigen beiden Varianten 1 (Rosenstraße ohne Kämmereigebäude) und 2 (Neubau Klosterhof) vergleichbar bleiben und um Planungskosten zu sparen, wird die Kostenschätzung nicht mit an die Architekten vergeben, sondern nach gleicher Systematik wie bei den anderen Varianten (nach m² BGF gem. BKI-Baukosten) vom Bauamt erstellt.
Auf Grund der neuen Beschlusslage, auch das Kämmereigebäude in die Standortuntersuchung einzubeziehen, weist die Verwaltung außerdem daraufhin, dass sowohl vom beschlossenen Einbau eines neuen Aufzuges in das Gebäude von 1984, als auch von der bereits beauftragten „Einhausung“ des Erdgeschossbereiches des Kämmereigebäudes zur Rosenstraße hin Abstand genommen werden sollte, bis eine Entscheidung gefallen ist. Da die Sitzungen der StvV auf Grund der Anzahl der Personen (40+ Verwaltung+Presse+ Gäste) in Zukunft ohnehin nicht mehr im Sitzungsaal stattfinden können, ist die etwas eingeschränkte Funktionsfähigkeit des Aufzuges hinnehmbar, zumal er im Moment wieder funktioniert. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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