Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nach der Beratung im Hauptausschuss wurden, neben der dort vorgelegten Tischvorlage, folgende Änderungen vorgenommen:
Der Wirtschaftsplan des Tourismus-Service für 2018 wurde in der Position „sonstige Erlöse“ um 43.700 € reduziert. Der daraus resultierende erhöhte Verlustausgleich wurde in die Haushaltsstelle 8600.7150 übernommen.
Die Mittel für die Konzepterstellung „offene Ganztagsschule“ wurden in den Haushalt eingestellt. Das im Vermögenshaushalt vorgesehene Umschuldungsdarlehen wurde gestrichen. Das Darlehen (für Erwerb der bundeseigenen Liegenschaften Pelzerhaken aus dem Jahr 1998) wurde zum Zinssatz 0,79 % (bisher: 5,76 %) für 10 Jahre prolongiert. Weiter wurde zum Ende des Jahres 2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € erforderlich. Die daraus resultierenden Veränderungen in den Zins- und Tilgungsleistungen wurden berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst –plan, seinen Anlagen und Bestandteilen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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