Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1757/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
19.09.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
11.10.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
02.11.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 das Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB zustimmend zur Kenntnis genommen und u.a. die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „ Altstadt“ beschlossen.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen stellen den Bereich des Postgrundstückes an der Waschgrabenallee als „Potenzialflächen für städtebauliche Entwicklungen durch Bau-, Umnutzungs-, Ordnungs- und Abrissmaßnahmen“ dar. Es wird Folgendes festgestellt:

 

Das Postgebäude an der Waschgrabenallee fügt sich durch seine unmaßstäbliche Bauweise/-art und dem Fehlen einer straßenbegleitenden Raumkante nicht in die Umgebung ein und wirkt daher wie ein Fremdkörper. Der baulich integrierte Buswartebereich ist zudem in einem sehr unattraktiven Zustand“ (VU 2014: S. 47).

 

Folgende Ziele werden formuliert:

 

„Städtebauliche Neuordnung […] im Bereich des Postgebäudes an der Waschgrabenallee nebst Grundstücksneuordnung und freilegung“ (VU 2014: S. 83).

 

Der Bereich liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Altstadt“.

 

Um die zuvor genannten allgemeinen Ziele der Sanierung zu konkretisieren, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser soll maßgeblich für die städtebauliche Neuordnung sein. Der Bebauungsplan soll auch Grundlage für den Genehmigungsvorbehalt gem. §§ 144 und 145 BauGB sein.

 

Für das Grundstück gibt es gegenwärtig verschiedene potentielle Investoren mit Entwicklungsvorstellungen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll u.a. sicherstellen, dass die Entwicklungsvorstellungen der Stadt Neustadt i.H. einhergehend mit den Sanierungszielen erreicht werden können. Dazu soll der Bebauungsplan u.a. Aussagen zur Art und Maß der Nutzung, zur Bauweise, zur Gestaltung und zur verkehrlichen Erschließung treffen.

 

 

Kosten:

 

Für die Erstellung der Plangrundlage wird mit Kosten von ca. 1.000,- € gerechnet.

 

Da es absehbar ist, dass die von der Waschgrabenallee ausgehenden Schall-Emissionen für die Ausweisung eines Wohn- oder Mischgebietes ein Problem darstellen, wird die Erstellung eines Schallgutachtens erforderlich sein. Es wird mit Kosten von ca. 3.000 € gerechnet.

 

Die notwendigen Mittel sind in der HHSt. 6100.6550 (Erstellung von B-Plänen durch Dritte) vorhanden, allerdings nicht für diese Planung. Die Mittel können in den Haushalt 2018 eingestellt werden und somit wieder ausgeglichen werden.


Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 92  im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Innenentwicklung)

-          Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

4.000 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: x

Deckungsvorschlag:

  1. Entnahme aus HHSt. 6100.6550
  2. Einstellung in den Nachtragshaushalt

 

Bemerkungen:

Die Kosten entstehen für die Erstellung der amtlichen Plangrundlage und eines Schallgutachtens.

 


Anlage/n:

Geltungsbereich B-Plan Nr. 92

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich B-Plan Nr. 92 (1236 KB)      
Stammbaum:
VO/1757/17   Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Aufstellungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/2798/22   Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Zustimmung zum Bebauungskonzept   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2908/22   Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung   3 Bauamt   Vorlage öffentlich