Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 79 wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB aufgestellt. Mit dem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2009 wurden folgende Planungsziele festgelegt:
- Sicherung der Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben
- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Landesplanungsbehörde, der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet „beiderseits der Eutiner Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 79 (Planzeichnung und Text) Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 79 Anlage zur Begründung (Schallgutachten)
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