Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Es besteht eine größere Nachfrage nach Standplätzen für Wohnmobile in Rettin. In Pelzerhaken wurden positive Erfahrungen mit der Ausweisung von neuen Stellplätzen gesammelt, zusätzlicher Bedarf besteht aber weiterhin. Um den gewählten Standort West (s. Geltungsbereich) als Wohnmobilstellplatz nutzen zu können, bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Zur Standortwahl:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst (VO/1092/14).
Da im Verlauf der Flächennutzungsplanänderung die Standortwahl trotz des Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung kontrovers diskutiert wurde, haben die politischen Gremien folgende Entscheidung getroffen:
- In Bezug auf die Vorlage VO/1092/14-1 (32. Änderung des Flächennutzungsplanes) hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 05.03.2015 beschlossen, dass dem Beschluss des Ortsbeirates Rettin vom 05.02.2015 gefolgt wird und die Planungen für den Wohnmobilstellplatz in Rettin am Standort West fortgeführt werden.
- Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.03.2015 ebenfalls beschlossen, dem Beschluss des Ortsbeirates Rettin vom 05.02.2015 zu folgen und die Planungen für den Wohnmobilstellplatz in Rettin am Standort West fortzuführen. . Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 84)
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