Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1320/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Aufstellungsbeschluss Kosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1313/15
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.05.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Am 20

Sachverhalt:

Am 20.2.2014 hat die StVV den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Am 7.5.2015 hat der BauPA den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) gefasst. Es wurde außerdem die Verwaltung damit beauftragt, ein externes Büro mit der Fachplanung zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung eines B-Planes und die dafür notwendige Änderung des F-Planes solle die Stadt Neustadt in Holstein tragen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin mit dem von der Mehrheit der Stadtverordneten favorisierten Planungsbüro Kontakt aufgenommen und um ein Honorarangebot gebeten. Dieses ist in der Anlage beigefügt. Es wird deutlich, dass – egal welches Planungsbüro beauftragt wird - für die Bearbeitung der F-Planänderung umfangreiche Untersuchungen und Gutachten notwendig sind. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 56.090,80 € (ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung, die vermutlich ebenfalls notwendig sein wird).

 

Da diese Kosten im Haushalt 2015 nicht eingestellt sind, müssten diese in einem Nachtragshaushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden und vor der jeweiligen Auftragsvergabe ein Beschluss im BauPA gefasst werden.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf zweierlei hin:

  1. Das Grundstück für den geplanten Wohnmobilstellplatz befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Neustadt in Holstein, sondern gehört einem privaten Eigentümer. Mit diesem hat die Bürgermeisterin ein erstes Gespräch über die Überlassung der Fläche geführt. Das Ergebnis lautet, dass der Eigentümer nicht bereit ist, die Fläche zu verkaufen. Er ist auch nicht bereit, die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplans zu übernehmen. Allerdings würde er die Fläche an die Stadt verpachten. Der Eigentümer hat einen Entwurf eines Pachtvertrages zugesandt bekommen. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt nachdrücklich, die kostenträchtige Beauftragung von Gutachten und Planungsleistungen erst dann vorzunehmen, wenn auch vertraglich gewährleistet ist, dass die Stadt über die in Frage stehende Fläche langfristig verfügen kann.
  2. Wie bereits in verschiedenen Ausschusssitzungen und in der Sitzung der StVV vom 23.04.2015 dargestellt, besteht nach fachlicher Einschätzung des Bauamtes nur eine sehr geringe Erfolgswahrscheinlichkeit für eine F-Planänderung, da die Untere Naturschutzbehörde bereits im Vorfeld eine Realisierung des Vorhabens als nicht realisierbar eingeschätzt hat (s. Schreiben vom 28.10.2014). Auch wenn ein Wohnmobilstellplatz in Rettin an dieser Stelle aus touristischer Sicht sehr wünschenswert wäre, hält es die Verwaltung angesichts des hohen Risikos des Scheiterns für ihre Pflicht, davor zu warnen, die dargelegten hohen Kosten für Gutachten und Planung aufzuwenden und empfiehlt, die Aufstellungsbeschlüsse rückgängig zu machen.

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Angesichts der hohen Kosten für Gutachten und Planung verbunden mit einer niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit einer F-Planänderung werden der Aufstellungsbeschluss für die 32

Beschlussvorschlag:

Angesichts der hohen Kosten für Gutachten und Planung verbunden mit einer niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit einer F-Planänderung werden der Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.2.2014 und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) vom 7.5.2015 aufgehoben..

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ mindestens 56.090,80

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Da diese Planung im Verwaltungshaushalt 2015 nicht vorgesehen war, sind hierfür keine Kosten eingestellt worden. Die Honorare für die Ausarbeitung des B-Planes und eventuelle Gutachten müssen in den Nachtragshaushalt 2015 eingestellt werden. Hierüber ist vor der jeweiligen Auftragsvergabe ein Beschluss zu fassen.

 

Zugehörige Vorlage der Stadtverordnetenversammlung für den 20

Anlage/n:

Zugehörige Vorlage der Stadtverordnetenversammlung für den 20.02.2014

Zugehörige Vorlage des Bau- und Planungsausschusses für den 07.05.2015

Angebot des Planungsbüros

Schreiben der UNB

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich Vorlage StVV 20.02.2014 (WoMo-Platz Rettin) (71 KB)      
Anlage 8 2 öffentlich Anlage 1 zur Vorlage 1082 Auszug F-Plan (972 KB)      
Anlage 7 3 öffentlich Anlage 2 zur Vorlage 1082- Chronologie (7 KB)      
Anlage 10 4 öffentlich Anlage 3 zur Vorlage 1082- Übersichtsplan Standorte (236 KB)      
Anlage 9 5 öffentlich Anlage 4 zur Vorlage 1082 - Lageplan (114 KB)      
Anlage 1 6 öffentlich Vorlage BauPA 07.05.15 (97 KB)      
Anlage 2 7 öffentlich B-Plan Nr. 84 / Anlage zur Vorlage 1313/15 (284 KB)      
Stammbaum:
VO/1313/15   Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/1320/15   Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss Kosten   32 Planung   Vorlage öffentlich