Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Am 20.2.2014 hat die StVV den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Am 7.5.2015 hat der BauPA den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) gefasst. Es wurde außerdem die Verwaltung damit beauftragt, ein externes Büro mit der Fachplanung zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung eines B-Planes und die dafür notwendige Änderung des F-Planes solle die Stadt Neustadt in Holstein tragen.
Die Verwaltung hat daraufhin mit dem von der Mehrheit der Stadtverordneten favorisierten Planungsbüro Kontakt aufgenommen und um ein Honorarangebot gebeten. Dieses ist in der Anlage beigefügt. Es wird deutlich, dass – egal welches Planungsbüro beauftragt wird - für die Bearbeitung der F-Planänderung umfangreiche Untersuchungen und Gutachten notwendig sind. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 56.090,80 € (ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung, die vermutlich ebenfalls notwendig sein wird).
Da diese Kosten im Haushalt 2015 nicht eingestellt sind, müssten diese in einem Nachtragshaushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden und vor der jeweiligen Auftragsvergabe ein Beschluss im BauPA gefasst werden.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf zweierlei hin:
. Beschlussvorschlag:Angesichts der hohen Kosten für Gutachten und Planung verbunden mit einer niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit einer F-Planänderung werden der Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.2.2014 und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) vom 7.5.2015 aufgehoben.. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Zugehörige Vorlage der Stadtverordnetenversammlung für den 20.02.2014 Zugehörige Vorlage des Bau- und Planungsausschusses für den 07.05.2015 Angebot des Planungsbüros Schreiben der UNB
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |