Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Haushalt 2015 wurde von den Fachausschüssen beraten, die Beschlussvorschläge sind in den Entwurf des Haushaltes eingeflossen. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. November 2014 einstimmig dafür ausgesprochen, der Stadtverordnetenversammlung den vorstehenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die wesentlichen Finanzdaten können dem Vorbericht entnommen werden.. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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