Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die umlegungsfähigen (abwälzbaren) Kosten der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigungsgebühr“ sind aus Gebühren zu finanzieren.
Seit 2013 werden pro lfd. Straßenfrontmeter 2,40 € Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage 1) ergab einen Gebührensatz von 2,73 €. Das Ergebnis resultiert aus den erhöhten Kosten für den Winterdienst auf Grund des vergangenen langen Winters.
Aus verwaltungspraktikablen Gründen wird für 2014 ein Gebührensatz von 2,70 € vorgeschlagen.
Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden bei der Kalkulation der Gebühr für das Jahr 2016 einfließen. Beschlussvorschlag:Die 8. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Gebührenbedarfberechnung Anlage 2: 8. Nachtragssatzung
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