Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Änderung der Hauptsatzung wird durch Änderungen der Kommunalverfassung, der Bitte des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten um Anpassung der Höhe der Entschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrgerätewarte sowie durch den Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes während der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 bis 2012 zur Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin erforderlich.
Erläuternd stellt die Verwaltung eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen der Kommunalverfassung (2012/2013) in einer Übersicht dar. Einige der Änderungen führen zum Anpassungsbedarf der Hauptsatzung. Die ab dem 1.6.2013 geltende Gemeindeordnung wird zur Kenntnisnahme in Papierform beigefügt.
Bei Erteilung der kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigung der am 19.6.2008 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Hauptsatzung wurde darum gebeten, bei der nächsten Hauptsatzungsänderung die Anmerkungen der Kommunalaufsicht zu einigen Punkten zu berücksichtigen. Diese Anmerkungen wurden eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf einer geänderten Hauptsatzung für eine Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung vorzubereiten und diesen dem Hauptausschuss zur Vorberatung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Aktuelle Gemeindeordnung (ab dem 1.6.2013) - Darstellung „Änderung der Kommunalverfassung“ - Darstellung „Änderungsvorschläge Hauptsatzung“
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