Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Dr. Pasenau führt in das Thema ein und bittet die Ausschussmitglieder um Meinungen und Wortbeiträge.
Herr Dr. Dalke berichtet aus dem Ortsbeirat Pelzerhaken, wo sich 60-70 Pelzerhakener Bürger mehrheitlich für den Erhalt des Waldes ausgesprochen haben. Im Planungs- und Bauausschuss wurde die von Herrn Krohn vorgeschlagene Waldumwandlung von 50% der Waldfläche befürwortet. Herr Dr. Dalke empfindet auch eine hälftige Bebauung der Waldfläche als zu umfangreich. Eine Bebauung sollte nur in einer Bautiefe von 50 m erfolgen, was auch ohne F- und B-Plan möglich ist. Ansonsten sollten nur Gerümpel und Abfälle aus dem Wald entfernt werden, und der Baumbestand müsste gepflegt und in Stand gesetzt werden.
Frau Giszas und Herr Esser plädieren dafür, dass der vorhandene Wald in eine Stiftung öffentlichen Rechts gegeben wird, die von der Familie Schulenburg gegründet wird. Die noch zu gründende Stiftung würde den Wald ankaufen und in Stand setzen. Es müsse verhindert werden, dass der Wald zu einem Spekulationsobjekt wird.
Frau Giszas berichtet von Beratungen innerhalb der SPD-Fraktion, wonach auch dort eine Bebauung der Hälfte der Waldfläche abgelehnt wird. Aus ihrer Sicht ist der Wald aufzuräumen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Stiftung müsse an den Besitzer herantreten und Kaufverhandlungen führen.
Herr Dr. Böckenhauer spricht sich dafür aus, keine weiteren B-Plangebiete auszuweisen, ohne ein Stadtentwicklungskonzept aufgestellt zu haben. Den Vorstoß zur Erhaltung der Waldfläche findet er gut.
Herr Dr. Pasenau verliest einen mehrteiligen Beschlussvorschlag:
2. Das bisherige Baufenster an der Wiesenstraße soll für eine angepasste innerörtliche Wohnbebauung freigegeben werden.
3. Die restliche Waldfläche ist als naturnaher Erholungswald zu entwickeln.
4. Die Verhandlungen mit einer sich interessierenden Stiftung zum Ankauf der Waldfläche sollen von der Verwaltung aufgenommen werden.
Auf Anraten der Verwaltung wird über diesen Beschlussvorschlag zunächst nicht abgestimmt.
Herr Weber möchte wissen, ob Bürger den Erholungswald auch mit Hunden betreten dürfen. Herr Schulenburg antwortet, dass es ein Betretungsrecht auch für Hundebesitzer gibt, die Hunde müssten aber angeleint sein.
Herr Struck stellt die Frage, ob der Eigentümer der Waldfläche von den Absichten der Stiftung weiß. Diese Frage wird verneint. Herr Dr. Dalke berichtet, dass der Vertreter der Eigentümergemeinschaft im Planungs- und Bauausschuss gesagt habe, dass er sich vorstellen könnte, den Wald zu verschenken.
Herr Weber stellt fest, dass im Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlüsse ohne Berücksichtigung der bestehenden Eigentumsverhältnisse gefasst werden. Herr Schulenburg erklärt, dass die Erbengemeinschaft als Waldbesitzer diesen pflegen müsse wie es vorgeschrieben ist. Bei einer Begehung mit einem Forstwirt wurde festgestellt, dass 50% der Bäume entweder nicht standortgerecht sind oder ein Gefahrenpotential darstellen;
Herr Dr. Böckenhauer vertritt die Auffassung, dass es nicht die Aufgabe der Stadt seien könne, einer Erbengemeinschaft, die ein Grundstück vermarkten möchte, alle Wünsche zu erfüllen.
Herr Dr. Kohlmorgen möchte wissen, ob es zutrifft, dass für eine Bebauungstiefe von 50 m kein F-Plan und kein B-Plan erforderlich sind. Frau Weise erläutert, dass das Grundstück in den bei den Nachbargrundstücken vorhandenen Bebauungstiefen mit Hauptnutzungen nach § 34 BauGB, also ohne B-Plan, bebaut werden könne, ob dies 50 m seien, wisse sie nicht.
Frau Disselhoff vertritt die Auffassung, dass die Stadt einen guten Schritt machen würde, wenn der Wald erhalten bliebe. Sie erinnert in diesem Zusammenhang auch an das FFH-Verschlechterungsverbot. Weiterhin gibt sie zu bedenken, dass es von der Wiesenstraße aus auch eine Zuwegung zum Wald geben müsse. Die von Herrn Schulenburg zu gründende Stiftung sei dem Naturschutz verpflichtet und deshalb vertrauenswürdig.
Herr Schulenburg berichtet, dass sich die Stiftung in Gründung befindet. Sie solle als Treuhandstiftung für die Stiftung Naturschutz dienen. Er habe in seinem bisherigen Wirken ca. 160.000 Bäume gepflanzt und 23 ha Landfläche als Biotop entwickelt. Die Formulierung im Stiftungszweck soll den Wald an der Wiesenstraße mit integrieren.
Herr Pohl ist bezüglich der Meinungsbildung zur Waldfläche an der Wiesenstraße überrascht und freut sich darüber. Das Projekt solle angeschoben werden. Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll eine Baufläche ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss unterstützt die Bemühungen die verbleibende Waldfläche einer Stiftung zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 0 Ablehnung: 9 Enthaltung: 0 zu den Punkten 1. bis 5. der Vorlage
einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 zu Punkt 6. |
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