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Auszug - Haushaltssatzung 2014  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 20.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1044/13 Haushaltssatzung 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Diskussion:

Diskussion:

9.1

Herr Kahl bittet zunächst um eine grundsätzliche Einschätzung hinsichtlich der Zuweisungen Schulsozialarbeit. Herr Cablitz erläutert, dass die Zuweisungen Schulsozialarbeit in Zukunft weniger und die Ausgaben künftig steigen werden. Herr Greve erläutert, dass die Zuweisungen aus den Mitteln 2011 und 2012 des Bildungs- und Teilhabepaketes für 2014 gesichert seien. Letztlich stellt Herr Cablitz fest, dass wir zurzeit nicht wissen was im nächsten Jahr kommen wird.

 

9.2

Bevor in die Diskussion zu den einzelnen Haushaltsstellen übergegangen wird, werden die Eckpunkte des Haushaltes 2014 wie folgt beschlossen.

 

Die CDU und die SPD beantragen die Realsteuerhebesätze für die

 

Grundsteuer A auf 370 v. H.,

Grundsteuer B auf 390 v. H.,

Gewerbesteuer auf 370 v.H.

 

anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis

6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

 

Dieser Beschluss wird verbunden damit, dass es zu keiner Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2015 kommen möge.

 

Der Hauptausschuss beschließt die Zweitwohnungssteuer auf 12 % zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

Der Hauptausschuss beschließt den Vergnügungssteuerhebesatz auf 12 % zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

Der Hauptausschuss beschließt die Hundesteuer auf 120 Euro/ Hund zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

Die Eckgrundstücksvergünstigung in der Straßenreinigungsgebührensatzung ist zu entfernen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

9.3

Haushaltsstelle 0200.6550 –Gerichts-, Anwalts- und ähnliche Kosten- Neuer Haushaltsansatz 35.000 Euro.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

9.4

Haushaltsstelle 0800.4610 – Förderung der Gemeinschaftspflege- Neuer Haushaltsansatz 0 Euro .

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

9.5

Haushaltsstelle 1100.1000 – Verwaltungsgebühren- Herr Kasten fragt nach dem Ansatz der Höhe der Verwaltungsgebühren von 180.000 Euro. Herr Cablitz entgegnet, dass die Höhe vermutlich erreicht werde.

 

Protokollnotiz:

Korrektur von Herrn Cablitz per E-Mail.

 

Haushaltsstelle 1110.1100 – Benutzungsgebühren- Neuer Haushaltsansatz 40.000 Euro.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

9.6

Haushaltsstelle 2812.7000 - 23.000 €- Projekt „2.Chance“- Herr Holtfester berichtet, dass der Kinderschutzbund die erhaltenen Mittel sofort erstatten werde, wenn EU-Mittel kommen.

 

9.7

Haushaltsstelle 3000.5940 – Neuer Haushaltsansatz 5000 Euro.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig

 

9.8

Haushaltsstellen 3210.6800 und 6815- Herr Kasten bittet darum, die Zinsen und Abschreibungen einzupflegen. Herr Holtfester bittet, dies im Haushaltsplan 2015 zu berücksichtigen.

 

9.9

Frau Clarus fragt nach den Personalkosten bei der Haushaltsstelle 3300.4000- Frau Becker beantwortet die Frage nach der Stellenbesetzung.

 

9.10 

Herr Brodowski fragt nach dem Zuschuss an den Verein „Trachtenwoche“. Frau Becker erläutert, dass der Zuschuss abgerechnet werde. In diesem Jahr habe es eine Rückzahlung in Höhe von rund 15.000 Euro gegeben.

 

9.11 

Haushaltsstelle 4641.4000- Herr Kasten fragt nach den gestiegenen Personalausgaben. Frau Becker erläutert, dass dies die Personalkosten für die Schatzinsel seien. Hinsichtlich der Krippe Kiebitzberg wird erläutert, dass die Abrechnung im Jahre 2015 erfolgen werde.

 

9.12 

Frau Dr. Batscheider verteilt hinsichtlich des Frauennotrufs, Haushaltsstelle 4700.7000-Zuschüsse an Verbände und Vereine, hier Frauennotruf- eine Tischvorlage und trägt daraus vor. Neben der Beteiligung einiger Kommunen hat auch der Kreis eine Beteiligung in Höhe von 1.650 Euro zugesichert, wenn sich weitere Gemeinden nicht bereit finden, Kosten zu übernehmen. Herr Kasten ist der Auffassung, dass die Verwaltung zu spät gehandelt habe. Erst auf Druck aus den Haushaltsberatungen sei die Bürgermeisterin tätig geworden. Frau Dr. Batscheider weist dies zurück und legt dar, dass sie bereits im Juni die Nachbargemeinden angeschrieben habe. Herr Borowski hält fest, dass der Frauennotruf erst nach den ersten Haushaltsberatungen aktiv wurde. Herr Holtfester führt aus, dass nach dem Modell des Frauennotrufs die Stadt lediglich 2.800 Euro zu tragen hätte. Herr Kahl hält dem entgegen, dass die Hälfte der Fallzahlen in Neustadt seien. Nunmehr sollte die Stadt Neustadt in Holstein über das Ergebnis froh sein. Herr Kasten ist enttäuscht darüber, dass er nicht rechtzeitig informiert wurde. Herr Greve erläutert, dass die Stadt Neustadt in Holstein Zentralitätsmittel bekomme. Letztlich hätte die Stadt nunmehr 7.000 Euro gespart.

 

Haushaltsstelle 4700.7000 - Neuer Haushaltsansatz 15.500 Euro

 

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

 

9.13 

Haushaltsstelle 6000.1580 und 6000.4000. Herr Kasten fragt nach der Erhöhung der Personalausgaben. Hierüber werde sicherlich nächste Woche zu sprechen sein. Hinsichtlich der eigenen Planungsleistungen erläutert Frau Becker, dass die eigenen Investitionsmaßnahmen und die eigenen Planungsleistungen im letzten Jahr sehr hoch waren.

 

9.14 

Haushaltsstelle 6750.1100- Strassenreinigungsgebühren- Neuer Haushaltsansatz 280.800 Euro.

 

9.15 

Haushaltsstelle 8600.7150- Betriebszuschuss- Neuer Haushaltsansatz 1.187.500 Euro.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2014 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.225.200 €

 

in der Ausgabe auf

26.288.500 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.290.400 €

 

in der Ausgabe auf

3.290.400 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

2.062.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

600.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

wird am 27.11.2013 beraten

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390

2.

Gewerbesteuer

370

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig